Das Verkehrsministerium fördert in diesem Jahr im ersten Teil des Nahmobilitätsprogramms 156 neue Projekte für einen besseren Fuß- und Radverkehr in Nordrhein-Westfalen. Für die Förderung der Projekte steht die Rekordsumme von insgesamt 50,3 Millionen Euro aus dem Programm zur Förderung der Nahmobilität bereit.
Darin enthalten sind erstmalig 40,2 Millionen Euro vom Bund für die Förderung kommunaler Fahrradinfrastrukturprojekte. Zu den Mitteln aus dem Landesprogramm kommen weitere kommunale Investitionsmittel hinzu. Insgesamt stehen damit rund 59,9 Millionen Euro für eine bessere Nahmobilität zur Verfügung.
„Wir machen Mobilität besser, sicherer und sauberer. Gut ausgebaute, sichere Rad- und Fußwege bedeuten mehr Lebens- und Aufenthaltsqualität in unseren Kommunen. Ich freue mich, dass auch der Bund mithilft, Städte und Gemeinden dabei zu unterstützen, den Rad- und Fußgängerverkehr zu verbessern“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.
Gefördert werden neben Radwegen, Fahrradabstellanlagen und Gehwegen auch Fußgängerüberwege, die den Verkehr sicherer machen. Außerdem ist die Förderung von Wegweisern, Ladestationen für Pedelecs, Öffentlichkeitsarbeit und Modal-Split-Erhebungen Bestandteil des Programms im Jahr 2021.
Hintergrund:
Die Finanzhilfen des Bundes kommen aus dem Sonderprogramm Stadt und Land, das wiederum Bestandteil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung ist. Der Bund unterstützt dabei Investitionen der Länder, Städte, Gemeinden und Kreise in den Radverkehr. Aus dem Sonderprogramm stehen rund 97 Millionen Euro für Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen bis 2023 bereit. Damit unterstützt der Bund das Ziel der Landesregierung, ein landesweites Netz hochwertiger Radwege zu schaffen.
Im Nahmobilitätsprogramm 2021 beteiligt sich der Bund an 76 Maßnahmen mit einem Fördersatz von in der Regel 80 Prozent. Das Land stockt diese Förderung jeweils um zehn Prozent auf. Strukturschwache Kommunen erhalten darüber hinaus einen Zuschlag von fünf Prozent und erreichen damit eine Förderquote von insgesamt 95 Prozent.
Der zweite Teil des Nahmobilitätsprogrammes 2021 wird voraussichtlich nach der Einbringung des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2022 in den Landtag veröffentlicht.
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