Minister Remmel: Ein weiterer konstruktiver Schritt zur Abschaltung von Tihange 2 - Kabinett beschließt Beitritt zur Zivilklage der Städteregion Aachen gegen den Betrieb des Reaktors
Die NRW-Landesregierung hat beschlossen, der Klage vor dem Gerichtshof erster Instanz in Brüssel gegen den Betrieb des belgischen Reaktors Tihange 2 beizutreten. Das zivilrechtliche Verfahren wird von der Städteregion Aachen gemeinsam mit der niederländischen Stadt Maastricht und dem luxemburgischen Wiltz, dem Land Rheinland-Pfalz und natürlichen und juristischen Personen aus den Niederlanden, aus Luxemburg und Deutschland angestrengt.
28.03.2017
Die Landesregierung NRW hat in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, der Klage der Städteregion Aachen vor dem Gerichtshof erster Instanz in Brüssel gegen den Betrieb des belgischen Reaktors Tihange 2 beizutreten. Gemeinsam mit den Städten Maastricht (Niederlande) und Wiltz (Luxemburg), sowie mit natürlichen und juristischen Personen aus den drei Staaten, hatte die Städteregion im Dezember 2016 eine zivilrechtliche Klage eingereicht, mit der die Stilllegung des Atomkraftwerks gefordert wird. Auch Rheinland-Pfalz hat beschlossen, dieser Klage beizutreten. Der mit der Umsetzung des Beschlusses beauftragte Umweltminister Johannes Remmel sagte: "Die Landesregierung lässt nichts unversucht, um den Betrieb von Atomkraftwerken in unmittelbarer Nähe zu unserer Landegrenze endlich zu beenden. Die Bevölkerung ist zu Recht beunruhigt, denn im Falle eines Reaktorunglücks können weite und dicht besiedelte Teile Nordrhein-Westfalens verstrahlt werden. Mit dem Beschluss, der Klage beizutreten, unterstützen wir einen konstruktiven Schritt zur Abschaltung von Tihange 2 und in der Folge auch der anderen belgischen Atomkraftwerke."
Bereits im Juni 2016 war das Land einer ersten verwaltungs-gerichtlichen Klage der Städteregion beigetreten, die sich vor dem belgischen Staatsrat gegen die Genehmigung zum Wiederanfahren des Reaktors richtete. Der Reaktor Tihange 2 war in der Vergangenheit durch eine Vielzahl von Störungen in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt. Zudem hatten sich bei einer Inspektion 2012 Risse im Reaktordruckbehälter gezeigt, daraufhin war der Reaktor stillgelegt und Ende 2015 wieder hochgefahren worden. Die Ursache der Risse blieb unbekannt. Im Gegensatz zur ersten Klage ist der Schwerpunkt dieser zivilrechtlichen Klage materiell ausgerichtet. Das bedeutet, vor Gericht wird eine inhaltliche Auseinandersetzung damit stattfinden, ob mit dem Betrieb und dem Wiederanfahrendes des Reaktors die Bevölkerung ausreichend vor einer atomaren Katastrophe geschützt ist. Im Wesentlichen werden seitens der Kläger die mangelhafte Aufklärung der Quelle und der Auswirkungen der Materialbeeinträchtigung durch die belgische Atomaufsichtsbehörde FANC kritisiert. Außerdem werden eine fehlerhafte Auswertung der Stellungnahmen von Experten bei der Erlaubniserteilung zum Wiederanfahren des Reaktors, sowie die ungenügende Information der Öffentlichkeit darüber gerügt.
Nicht nur auf dem Klageweg, sondern auch in vielerlei anderer Hinsicht unterstützt die Landesregierung das Ziel der belgischen Regierung, bis spätestens 2025 die bestehenden Atomkraftwerke still zu legen. Im Februar diesen Jahres hatte Umweltminister Remmel ein Gutachten zur partnerschaftlichen Stromversorgung zwischen NRW und Belgien im Falle eines Atomausstiegs Belgiens an die Regierung des Nachbarlandes übergeben. "Der gemeinsame partnerschaftliche Dialog ist entscheidend für die Lösung der anstehenden Herausforderungen. Belgien verfügt grundsätzlich über mehrere Optionen, seinen Atomausstieg ohne Versorgungsdefizite abzusichern", sagte Minister Remmel.
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