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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Minister Remmel: "Stickstoffdioxide bleiben das Problem Nummer 1 bei der Luftbelastung"

Minister Remmel: "Stickstoffdioxide bleiben das Problem Nummer 1 bei der Luftbelastung"

Stickstoffdioxid ist weiterhin der kritischste Luftschadstoff in NRW. Hauptverursacher dieser hohen NO2-Belastung sind nach wie vor der Straßenverkehr und besonders die Diesel-Fahrzeuge. Das zeigen die Ergebnisse der Messungen zur Luftqualität 2016, die das NRW- Umweltministerium und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) heute vorgestellt haben.
11.04.2017
Umweltministerium legt Bilanz der Luftqualität 2016 für NRW vor: Grenzwerte bei Feinstaub im dritten Jahr eingehalten

Die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid ist in den Städten Nordrhein-Westfalens unverändert hoch. Das zeigen die Ergebnisse der Messungen zur Luftqualität 2016, die das NRW-Umweltministerium und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) heute vorgestellt haben. An 60 von 127 Messstellen wird der EU-Grenzwert für die mittlere Jahresbelastung nicht eingehalten. Besonders hoch belastet ist die Luft an stark befahrenen Straßen in Ballungsräumen. Dort wird die Einhaltung des Grenzwertes ohne weitere und einschneidende Maßnahmen auf längere Sicht nicht möglich sein. Damit bleibt Stickstoffdioxid weiterhin der kritischste Luftschadstoff in NRW. Hauptverursacher dieser hohen NO2-Belastung sind nach wie vor der Straßenverkehr und besonders die Diesel-Fahrzeuge. „Die Belastung mit Stickstoffdioxid ist das Problem Nummer eins in der Luftreinhaltung, nicht nur in Nordrhein-Westfalen. Stickstoffdioxid in der Luft gefährdet die Gesundheit der Menschen“, sagte NRW-Umweltminister Johannes Remmel. „Von daher müssen wir alles tun, um die Gesundheitsbelastungen der Menschen in den betroffenen Städten deutlich zu reduzieren. Denn Umweltschutz ist Gesundheitsschutz.“ Um die Luft in Nordrhein-Westfalen weiter zu verbessern, fordert Minister Remmel nicht nur weitere Anstrengungen und Maßnahmen der Städte und Gemeinden. „Die Automobilhersteller und die Behörden auf Bundes- und EU-Ebene sind jetzt in der Pflicht“, sagte er, auch mit Verweis auf das Vertragsverletzungsverfahren, das die Europäische Kommission gegen Deutschland wegen der seit 2010 anhaltenden Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen eingeleitet hat. Am 15. Februar 2017 hat die Europäische Kommission ein zweites und letztes Mahnschreiben mit der Aufforderung an Deutschland gesandt, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den NO2-Grenzwert einzuhalten. Deutschland wurde eine Frist von zwei Monaten zur Stellungnahme eingeräumt. Nach Auswertung dieser Stellungnahme entscheidet die Kommission, ob Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland erhoben wird. „Dieses zweite Mahnschreiben der EU-Kommission zur Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte ist eine Klatsche für die Bundesregierung. Dass wir weiterhin eine Überschreitung der zulässigen Grenzwerte bei Stickoxid haben, ist aber vor allem ein Versäumnis der Automobilindustrie, die seit Jahren die Entwicklung sauberer Antriebstechnologien verschläft“, kritisierte Minister Remmel. „Ich will Fahrverbote vermeiden. Denn es kann nicht sein, dass die Bürgerinnen und Bürger das ausbaden sollen, was die Autokonzerne zu verantworten haben.“ Es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass auch NRW durch die Gerichte zur Einführung von Fahrverboten gezwungen wird, um die Grenzwerte einzuhalten. „Sollte es dazu kommen, dann haben dies vor allem die Automobilhersteller und die Bundesregierung zu verantworten“, machte Minister Remmel deutlich und versicherte: „Ich setze mich dafür ein, dass dies nicht passiert und daher müssen dringend Alternativ-Konzepte vorgelegt werden.“

Landesumweltamt warnt vor Gesundheitsschädigungen

Während Stickstoffdioxid weiterhin der kritischste Luftschadstoff bleibt, zeigen sich beim Feinstaub die Erfolge der ambitionierten Umweltpolitik der Landesregierung in den vergangenen Jahren. 2016 ist das dritte Jahr in Folge, in dem an allen 65 Messstellen in NRW die Grenzwerte für Feinstaub PM10 eingehalten wurden. Wie bei NO2 sind auch bei PM10 die Verkehrsmessstellen überwiegend die höher belasteten Standorte. Ein Grund zur vollständigen Entwarnung ist das jedoch nicht, denn die gesundheitsschädliche Wirkung von Feinstaubpartikeln besteht auch unterhalb des Grenzwertes. „Luftschadstoffe gefährden die Gesundheit der Menschen in NRW. Daher gibt es auch einen akuten Handlungsdruck bei Feinstaub und Stickoxiden. Eine Minimierung vor allem bei Stickoxiden ist notwendig", sagte der Präsident des LANUV, Dr. Thomas Delschen. „Wir dürfen in unseren Anstrengungen, die Schadstoffbelastungen weiter zu reduzieren, nicht nachlassen“, sagte Minister Remmel und fordert eine Verkehrswende, weg von fossilen Antriebstechnologien hin zu sauberen und emissionsfreien Motoren. „Wir müssen in die Mobilität der Zukunft investieren und nicht in die Technologien der Vergangenheit. Nur so können wir die Gesundheitsbelastungen der Menschen reduzieren und zugleich den Wirtschaftsstandort NRW stärken“, sagte Minister Remmel.

Wichtige Ergebnisse zur Luftqualität 2016:

Stickstoffdioxid (NO2) – Weiterhin deutliche Überschreitungen
Noch immer gibt es in den Ballungsräumen deutliche Überschreitungen des EU-Jahresmittel-Grenzwerts für Stickstoffdioxid. Der Grenzwert wurde im Jahr 2016 an 47 Prozent der NRW-Messstellen überschritten, im Vorjahr an 44 Prozent der Messstellen. Die 60 NO2-Grenzwertüberschreitungen (Vorjahr: 56) wurden ausschließlich an verkehrsnahen Messstellen registriert. Insgesamt kam es im Jahr 2016 in 32 Städten zu NO2-Grenzwertüberschreitungen. Damit ist die Zahl der Städte mit Grenzwertüberschreitungen wieder angestiegen. Im Vorjahr wurde der NO2-Grenzwert in Halle/Westfalen knapp eingehalten. Im Jahr 2016 jedoch wieder mit 41 µg/m³ überschritten. Nicht überschritten werden dürfen 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft (µg/m³) ermittelt über alle Werte im Jahr (Jahresmittelwert). Im Vergleich mit der NO2-Belastung des Vorjahres ist im Jahr 2016 keine Abnahme der Immissionsbelastung erkennbar. Die höchsten Belastungen traten im Jahr 2016 in Köln am Clevischen Ring (63 µg/m³, Vorjahr 66 µg/m³), in Düren an der Euskirchener Straße (61 µg/m³, Vorjahr 61 µg/m³), an der Corneliusstraße in Düsseldorf (58 µg/m³, Vorjahr 59 µg/m³) und in Düsseldorf-Bilk (56 µg/m³, Vorjahr 56 µg/m³) auf. In den von Grenzwertüberschreitung betroffenen Kommunen sind Luftreinhaltepläne in Kraft. Der Luftreinhalteplan für Leverkusen wird derzeit aufgestellt. Wegen der anhaltenden NO2-Grenzwertüberschreitung müssen eine Reihe von Luftreinhalteplänen fortgeschrieben werden, weil das Potenzial der Maßnahmen ausgeschöpft ist.

Feinstaub (PM10, PM2,5) - EU-Grenzwerte landesweit eingehalten

PM10 
Die PM10-Belastung ist im Jahr 2016 landesweit weiter zurückgegangen. Neben dem EU-Grenzwert für das Jahresmittel (40 µg/m³) wurde im dritten Jahr in Folge an allen 65 Messstellen in NRW der Tagesmittel-Grenzwert (50 µg/m³ bei 35 zulässigen Überschreitungen) eingehalten. Die Spannweite der landesweiten PM10-Jahresmittelwerte reicht mit 9 bis 10 µg/m³ an den beiden Waldstationen in Eifel und Rothaargebirge mit bis zu 27 bis 28 µg/m³ an den am höchsten belasteten Verkehrsstationen in Gelsenkirchen und Köln sowie an Industriestandorten in Duisburg. PM2,5 
Je kleiner die Feinstaubpartikel sind, umso größer ist ihre gesundheitliche Relevanz, denn kleinere Partikel dringen tiefer in die Atemwege ein. Seit dem Jahr 2015 gilt für PM2,5 europaweit ein Jahresgrenzwert in Höhe von 25 µg/m³. Im Jahr 2016 wurde der PM2,5-Grenzwert an allen 26 NRW-Messstationen bei abnehmendem Belastungstrend sicher eingehalten. Eine Entwarnung bezüglich der Feinstaub-Belastung der Luft kann dennoch nicht ausgesprochen werden. Weil bisher für Feinstaub kein Schwellenwert ermittelt wurde, unter dem keine gesundheitsschädlichen Wirkungen auftreten, ist jede Verringerung der Belastung mit Feinstaub mit einem Gesundheitsgewinn für die Bevölkerung verbunden. In diesem Zusammenhang ist die Forderung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nach einer weiteren Grenzwertabsenkung zu betrachten. Schwefeldioxid, Staubinhaltsstoffe, Benzol und Ozon 
Der EU-Grenzwert für Schwefeldioxid wird seit Jahren überall eingehalten, so auch im Jahr 2016. Auch für Konzentrationen der gesundheitlich relevanten Staubinhaltsstoffe Blei, Arsen, Kadmium und Nickel sowie für Benzol in der Umgebungsluft wurden im Jahr 2016 keine Überschreitungen gemessen. Die Benzo[a]pyrenkonzentration an der Messstelle im Umfeld der Kokerei Bottrop im Stadtteil Welheim belief sich im Jahr 2016 auf 1,7 ng/m³ und liegt damit über dem Zielwert von 1ng/m. Die Bezirksregierung Münster als zuständige Überwachungsbehörde der Kokerei ist informiert und wird weitergehende Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung ergreifen. Die Ozonkonzentration war im Sommer 2016 an einem Tag so hoch, dass der Alarmschwellenwert von 240 µg/m³ überschritten wurde (2015: Überschreitungen an zwei Tagen). An den insgesamt 27 Ozon-Messstationen wurde an 6 Tagen im Jahr 2016 der Informationsschwellenwert von 180 µg/m³ überschritten.

Gesundheitliche Risiken durch Stickstoffdioxid und Feinstaub

Permanente und hohe Belastungen durch Stickstoffdioxid und Feinstaub haben deutliche gesundheitliche Folgen und erhöhen das Risiko für Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Bereits im Jahr 2012 hat das LANUV in einer Langzeitstudie beispielsweise einen deutlichen Zusammenhang zwischen den Belastungen durch Feinstaub/Stickstoffdioxid, der Wohnortnähe zu einer vielbefahrenen Straße und der allgemeinen Sterblichkeit sowie der Todesursache durch Herz-Kreislauferkrankungen gezeigt. Zur Vermeidung von gesundheitsschädlichen Auswirkungen durch Feinstaub legt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sogar noch einen weitaus strengeren Maßstab an, als die EU. Die WHO empfiehlt zur Vermeidung von Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt einen PM10 Jahresmittelwert von höchstens 20 µg/m³. In NRW entsprechen jedoch nur Gebiete abseits der Städte, von Industrieanlagen und Verkehrsachsen diesen WHO-Luftgüterichtwerten. Der EU-Feinstaubgrenzwert beträgt 40 µg/m³ im Jahresmittel. Nach geltendem EU-Recht darf die mittlere Feinstaubkonzentration an maximal 35 Tagen mehr als 50 µg/m³ betragen. Die Landesregierung setzt auf ein Maßnahmenbündel, um die Luft in NRW weiter zu verbessern. Weil das Verkehrsaufkommen nach wie vor hoch ist und selbst neue Diesel-Pkw real noch immer viele Stickstoffoxide ausstoßen, reichen die auf lokaler Ebene ergriffenen Maßnahmen allein nicht aus. Jetzt sind Pkw-Hersteller und die Behörden auf EU- und Bundesebene in der Pflicht, die Pkw mit den geltenden Vorschriften in Einklang zu bringen, die Zulassungsverfahren zu verbessern und eine wirksame Feldüberwachung einzuführen. Nachhaltige Verbesserungen der Luftqualität in Städten sind nur mit emissionsarmen bzw. -freien Antrieben, einem verbesserten ÖPNV und mehr Rad- und Fußverkehr zu erreichen. Eine umfassende Strategie zur Stickstoffoxidminderung, mit der auch die Industrieanlagen in den Blick genommen werden, soll sicherstellen, dass die weiträumige NO₂-Hintergrund-Belastung in Nordrhein-Westfalen abnimmt. Zu den Begrifflichkeiten: 
µg/m3: Mikrogramm pro Kubikmeter 
ng/m3: Nanogramm pro Kubikmeter 
Feinstaub PM10: Partikel < 10 Mikrometer (µm) 
Feinstaub PM2,5: Partikel < 2,5 Mikrometer (µm) 
NO₂: Stickstoffdioxid 
SO₂: Schwefeldioxid 
Benzo[a]pyren: Leitkomponente für polyzyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

Gesundheitliche Folgen von Luftschadstoffen

Permanente und hohe Belastungen durch Stickstoffdioxid und Feinstaub haben deutliche gesundheitliche Folgen und erhöhen das Risiko für Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Bereits im Jahr 2012 hat das LANUV NRW in einer Langzeitstudie beispielsweise einen deutlichen Zusammenhang zwischen den Belastungen durch Feinstaub/Stickstoffdioxid, der Wohnortnähe zu einer vielbefahrenen Straße und der allgemeinen Sterblichkeit sowie der Todesursache durch Herz-Kreislauferkrankungen gezeigt.