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Ministerin Schulze Föcking und Minister Laumann: Augen auf beim Geschenkekauf

Ministerin Schulze Föcking und Minister Laumann: Augen auf beim Geschenkekauf

Verbraucherschutzministerin Christina Schulze Föcking und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann haben Verbraucherinnen und Verbraucher dazu aufgerufen, beim Kauf der Weihnachtsgeschenke auf Sicherheit und Qualität zu achten und Produkte vor dem Kauf genau zu prüfen. Eine erste wichtige Orientierung bieten Gütesiegel, Kennzeichnung, Verarbeitung und auch der Geruch.
04.12.2017
Damit Geschenke nicht zur bösen Überraschung werden, sollten Verbraucher genau hinschauen!

Verbraucherschutzministerin Christina Schulze Föcking und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann haben Verbraucherinnen und Verbraucher dazu aufgerufen, beim Kauf der Weihnachtsgeschenke auf Sicherheit und Qualität zu achten und Produkte vor dem Kauf genau zu prüfen. Eine erste wichtige Orientierung bieten Gütesiegel, Kennzeichnung, Verarbeitung und auch der Geruch. Verbraucher sollten unangenehm riechende Gegenstände wegen möglicher gesundheitlicher Risiken meiden. Zudem sollten sich Kunden fachkundig beraten lassen. "Die EU-Chemikalienverordnung REACH verbietet schon jetzt viele gefährliche Chemikalien. Wir setzen uns gemeinsam auf nationaler und europäischer Ebene für sichere und schadstoffarme Produkte ein - nicht nur bei Spielzeug", betonte Laumann als zuständiger Minister für Produkt- und Chemikaliensicherheit. Verbraucherschutzministerin Schulze Föcking ergänzte: "Damit die Weihnachtsgeschenke nicht zu einer bösen Überraschung werden oder Spielzeuge nach dem ersten Gebrauch kaputt gehen, sollten Verbraucher genau hinschauen und sich gut informieren. Gütesiegel und unabhängige Tests bieten eine erste Orientierung, Altersbegrenzungen sollten beachtet werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Datensicherheit bei digitalen Spielsachen. Neben der Sicherheit sollten beim Kauf auch Fragen der Gewährleistung und des Umtauschs geprüft werden." Sollte einer Verbraucherin oder einem Verbraucher ein Spielzeug auffallen, das eventuell unsicher oder gesundheitsschädlich sein könnte, sollte dies der zuständigen Marktüberwachungsstelle der Bezirksregierung oder dem Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt umgehend gemeldet werden.

Tipps und Hinweise zur Spielzeugsicherheit
  • Kennzeichnung
    Eltern sollten auf die Altersangaben achten. Spielzeug, das für Kinder unter 36 Monaten gefährlich sein kann, weil es beispielsweise Kleinteile enthält, die verschluckt oder eingeatmet werden können, muss mit einem entsprechenden Warnhinweis "Nicht für Kinder unter 3 Jahre geeignet" gekennzeichnet sein. Sicherheitshinweise müssen in der jeweiligen Landessprache verfasst und der Hersteller oder Händler mit seiner Anschrift angegeben sein.
  • Gütesiegel
    Achten Sie beim Kauf auf das freiwillige GS-Zeichen. Dieses deutsche Sicherheitszeichen wird von staatlich anerkannten Prüfstellen vergeben. Die Richtwerte, die zum Beispiel für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) eingehalten sein müssen, sind beim GS-Zeichen deutlich niedriger als die gültigen Grenzwerte der EU-Spielzeugrichtlinie. Weitere Label bzw. Siegel sind auf der Internetseite Label-online.de zu finden.
  • Geruch
    Hände weg von Spielzeug mit unangenehmem Geruch. Riecht Spielzeug zum Beispiel benzinartig, beißend oder stechend, ist dies meist ein Hinweis auf unerwünschte Chemikalien. Insbesondere Spielzeuge mit Duftstoffen sollten eher gemieden werden, da einige Duftstoffe Allergien auslösen können.
  • Kunststoff
    Eine gute Orientierung gibt der freiwillige Hinweis "PVC-frei" oder "phthalatfrei" bei kunststoffhaltigem Spielzeug. Phthalate sind Weichmacher, die Kunststoffe elastischer machen und gesundheitlich nicht unbedenklich sind. Seit Anfang 2007 sind bestimmte Phthalate in Spielzeug verboten.
  • Verarbeitung
    Prüfen Sie, ob das Spielzeug stabil ist. Besitzt es ablösbare Kleinteile wie Augen oder Knöpfe? Verletzungsgefahr besteht zum Beispiel bei scharfen Spitzen oder Kanten. Holzspielzeug sollte glatt sein. Schnüre, Seile oder Bänder können zur Strangulation bei Kindern führen.
  • Lackierte Oberflächen
    Vor dem Kauf sollte ein einfacher "Reibetest" gemacht werden, um zu prüfen, ob das Spielzeug abfärbt. Verbleibt Farbe am Finger oder blättert sie ab, sollte vom Kauf abgesehen werden.
  • Second-Hand-Spielzeug
    Gebrauchtes Spielzeug ist häufig schadstoffärmer, da vor allem flüchtige Schadstoffe kaum noch vorhanden sind. Auch hier sollte wieder auf Qualität geachtet und mit allen Sinnen getestet werden.