Nachgeholt: Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung zu Kernreaktoren Doel 1 und Doel 2
Umweltministerin Ursula Heinen-Esser hat die Ankündigung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke Doel 1 und Doel 2 begrüßt und die Beteiligung Nordrhein-Westfalens zugesichert. "Die Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung ist eine langjährige Forderung Nordrhein-Westfalens", erklärt die Ministerin.
Umweltministerin Ursula Heinen-Esser: „Langjährige Forderung erfüllt. Nordrhein-Westfalen beteiligt sich am Verfahren.“
Umweltministerin Ursula Heinen-Esser hat die Ankündigung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke Doel 1 und Doel 2 begrüßt und die Beteiligung Nordrhein-Westfalens zugesichert. „Die Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung ist eine langjährige Forderung Nordrhein-Westfalens“, erklärt Umweltministerin Ursula Heinen-Esser, und weiter: „Daher wird sich das Land Nordrhein-Westfalen selbstverständlich an dem grenzüberschreitenden Verfahren beteiligen. Wir haben das zuständige Bundesumweltministerium daher gebeten, den belgischen Behörden unsere Beteiligungsabsichten mitzuteilen.“
Der Standort des Kernkraftwerks Doel liegt etwa 130 km von der nordrhein-westfälischen Grenze entfernt. Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 29.7.2019) und das Belgische Verfassungsgericht (Urteil vom 5.3.2020) hatten entschieden, dass die bisher für die beiden Reaktoren ausgebliebenen Umweltverträglichkeitsprüfungen nachgeholt werden müssen. Das belgische Umwelt- und Energieministerium hatte die Bundesregierung förmlich über die geplante Durchführung der UVP informiert. Auch das Land Rheinland-Pfalz hat dem Bundesumweltministerium seine Absicht an der Verfahrensbeteiligung mitgeteilt.
Bereits im Jahr 2016 hatten Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ein Beschwerdeverfahren beim Implementation Committee („Beschwerdeausschuss“) der Espoo-Konvention („Internationales Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen“) mit dem Hinweis auf die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung eingeleitet. Dieses Verfahren ist noch anhängig.
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