Nächste Frist für verpflichtenden Führerscheinumtausch naht
Noch bis zum 19. Januar 2024 können die Bürgerinnen und Bürger, die bis 1970 geboren sind, ihre Führerscheine auf das neue Scheckkartenformat umtauschen, dann folgen alle Jahrgänge ab 1971 - sofern der Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde.
Noch bis zum 19. Januar 2024 können die Geburtsjahrgänge bis 1970 den Führerschein auf das neue Scheckkartenformat umstellen lassen. Fristverlängerung für den Pflichtumtausch in einigen Regionen Südwestfalens nach Cyber-Angriff
Noch bis zum 19. Januar 2024 können die Bürgerinnen und Bürger, die bis 1970 geboren sind, ihre Führerscheine auf das neue Scheckkartenformat umtauschen, dann folgen alle Jahrgänge ab 1971 - sofern der Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde.
Eine Ausnahmeregelung gibt es in den von einem Hackerangriff auf die Südwestfalen-IT betroffenen Regionen im Hochsauerlandkreis, Märkischen Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Soest und Rheinisch-Bergischen-Kreis. Seit Anfang November können hier die Fahrerlaubnisbehörden nur sehr eingeschränkt arbeiten und sind auf die Amtshilfe der arbeitsfähigen Kreise angewiesen. Der Umtausch der Führerscheine ist deshalb in diesen Kreisen zurzeit nicht möglich. Mit Unterstützung des Verkehrsministeriums in Nordrhein-Westfalen wird daher die Frist durch eine Allgemeinverfügung der Bezirksregierungen Arnsberg und Köln für die betroffenen Kreise um ein halbes Jahr verlängert bis zum 19. Juli 2024. Bei Fahrten im öffentlichen Verkehr wird den Betroffenen angeraten, eine Kopie der Allgemeinverfügung, die von den Bezirksregierungen Mitte Dezember veröffentlicht werden, mitzuführen.
Grundsätzlich müssen bis zum 19. Januar 2033 nach Vorgaben der Europäischen Union alle Motorrad- und Autoführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, umgetauscht werden. Dies betrifft auch etwa 10 Millionen Dokumente in Nordrhein-Westfalen, die schrittweise ihre Gültigkeit verlieren.
Die ersten Jahrgänge der Babyboomer-Generation haben den neuen Führerschein im Scheckkartenformat mittlerweile schon in der Tasche. Am 19. Januar 2024 läuft die Frist für die Jahrgänge bis 1970 ab. Dann folgen alle Jahrgänge ab 1971 - sofern ihr Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde.
Ziel ist es, die derzeit 110 verschiedenen Führerscheindokumente innerhalb der Europäischen Union zu vereinheitlichen und die Fälschungssicherheit zu erhöhen. Um einen geordneten Ablauf dieses Prozesses sicher zu stellen, haben Bund und Länder eine zeitliche Staffelung zum Umtausch beschlossen. Der Umtausch ist verpflichtend. Wer nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt, riskiert ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro in Deutschland.
Zuständig für den Umtausch ist die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnsitz. Mitzubringen sind Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein. Eine neuerliche Prüfung oder ein Sehtest müssen nicht absolviert werden, denn die Fahrerlaubnis erlischt nicht, nur die Gültigkeit des bisherigen Führerscheindokuments. Als nostalgische Erinnerung an frühere Zeiten darf der alte Führerschein behalten werden, wenn dieser entwertet ist. Der neue Führerschein ist für 15 Jahre gültig.
Führerscheininhaber mit dem Geburtsjahr vor 1953 brauchen nicht vorzeitig umzutauschen. Sie müssen erst zum Stichtag 19. Januar 2033 den neuen Führerschein vorlegen. Mit dieser Regelung, so erklärt das Ministerium, soll ermöglicht werden, dass kein vorzeitiger Umtausch erfolgen muss, da altersbedingt nicht sicher ist, ob diese Inhaberinnen und Inhaber nach dem 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis noch Gebrauch machen möchten.
Wer einen Führerschein hat, der nach dem 1.1.1999 ausgestellt wurde, hat noch mehr Zeit für den Umtausch. In diesen Fällen ist das Ausstellungsdatum entscheidend. Auch hier gibt es Staffelungen:
1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Ein freiwilliger früherer Umtausch vor dem jeweiligen Stichtag ist jederzeit möglich und auch empfehlenswert, denn je näher das Ende der jährlichen Umtauschfrist rückt, desto stärker ist der Andrang bei den Ausstellungsbehörden vor Ort.
Nordrhein-Westfalen hat derzeit den Vorsitz der Verkehrsministerkonferenz. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat deshalb seinen Bereich für Pressemitteilungen und Video-Statements erweitert, so dass sich die Menschen im Land ein individuelles Informationsangebot zusammenstellen können:
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