Nordrhein-Westfalen ist jetzt offiziell frei vom Rinder-Herpesvirus
Die Europäische Union hat jetzt auch für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln bestätigt, dass sie frei sind vom Rinder-Herpesvirus-1. Damit ist jetzt ganz Deutschland offiziell frei von dieser Tierseuche. Damit entfallen in Zukunft auch für das Rheinland die kostspieligen Auflagen für die Vermarktung von Rindern innerhalb Deutschlands.
13.06.2017
Mit Bekanntgabe des entsprechenden EU-Beschlusses im Bundesanzeiger vom 12. Juni 2017 sind auch die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln als vom Rinder-Herpesvirus-1-freie Regionen offiziell anerkannt. Damit ist nicht nur ganz Nordrhein-Westfalen, sondern gleichzeitig auch ganz Deutschland frei von dieser Tierseuche. Mit der Anerkennung der BHV1-Freiheit entfallen jetzt kostspielige Auflagen für die Vermarktung von Rindern innerhalb Deutschlands auch für das Rheinland. Zudem entstehen Marktvorteile beim Verkauf von BHV1-freien Tieren in andere Mitgliedstaaten und Drittländer.
Um diesen erreichten Status zu bewahren, müssen die grundlegenden Biosicherheitsmaßnahmen nach wie vor beachtet werden. Besonders beim Zukauf von Tieren aus EU-Mitgliedsstaaten und aus Drittländern ist auf die BHV1-freie Herkunft zu achten. Noch nicht frei von BHV1 sind zum Beispiel die Länder Frankreich, Luxemburg und Belgien, aus denen Rinder nach NRW kommen können. Das NRW-Landwirtschaftsministerium empfiehlt den Landwirten in Nordrhein-Westfalen weiterhin, nur Rinder mit BHV1-Bescheinigung einzustallen. Darüber hinaus weist das Ministerium darauf hin, dass die Gesundheit der Rinder weiterhin im Fokus der Tierhalterinnen und Tierhalter stehen muss und die Regeluntersuchungen zur Bestätigung der Freiheit wie bisher durchzuführen sind.
Das Rinderherpes-Virus kann große tiergesundheitliche und wirtschaftliche Schäden anrichten. Bei Rindern verursacht es akute und hochansteckende Entzündungen der Atemwege. Auch Fehlgeburten und Infektionen der Fortpflanzungsorgane treten auf. Auskünfte über die Bedingungen, unter denen Rinder in hiesige Bestände verbracht werden dürfen, erteilen die örtlichen Veterinärdienststellen.
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