Nordrhein-Westfalen setzt sich für einen Stopp der Tötung männlicher Eintagsküken ein
Jedes Jahr werden in Deutschland etwa 45 Millionen männliche Küken getötet. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet in dieser Woche über die Rechtmäßigkeit dieses Praxis, die vom Land Nordrhein-Westfalen schon 2013 untersagt worden war. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ruft Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser die Verbraucher dazu auf, dem Töten der Tiere mit ihrem Einkaufsverhalten ein Ende zu setzen – denn es gibt Alternativen.
Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht am 16. Mai. Ministerin Heinen-Esser: Diese Tierquälerei muss ein Ende haben
Jedes Jahr werden nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Deutschland etwa 45 Millionen männliche sogenannte Eintagsküken getötet. "Diese Tierquälerei muss schnellstmöglich ein Ende haben. Mit den ethischen Grundsätzen des Tierschutzes ist diese Praxis nicht vereinbar", erklärt Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser im Vorfeld der in dieser Woche anstehenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Rechtmäßigkeit des Kükentötens.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ruft Ministerin Heinen-Esser Verbraucherinnen und Verbraucher dazu auf, mit dem Einkaufsverhalten Einfluss darauf zu nehmen, der Tötung der männlichen Küken ein Ende zu setzen: "Schon heute gibt es Alternativen im Lebensmitteleinzelhandel wie etwa die Mast von Bruderhähnchen oder die Aufzucht von Hühnern, die sowohl Eier legen als auch Fleisch ansetzen. Auch Methoden zur frühzeitigen Geschlechtsbestimmung im Ei stehen kurz vor der Marktreife." Die Rahmenbedingungen müssten so gesetzt werden, dass die Wirtschaft möglichst schnell auf tierschützende Praktiken umsteigt.
Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium hatte im Jahr 2013 die zuständigen Veterinärämter angewiesen, die Tötung männlicher Eintagsküken in Nordrhein-Westfalen zu untersagen. Dagegen klagten Unternehmen, woraufhin das Verwaltungsgericht Minden und das Oberverwaltungsgericht Münster die Tötung männlicher Eintagsküken in Brütereien als gesetzeskonform eingestuft haben. Sie sei nach Abwägung aller Belange tierschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Nun entscheidet das Bundesverwaltungsgericht am 16. Mai höchstrichterlich, ob die angeordnete Untersagung des Tötens männlicher Eintagsküken rechtmäßig ist oder nicht. Zudem wird die Klärung der grundsätzlichen Rechtsfrage erwartet, ob für die Tötung ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes vorliegt und inwieweit wirtschaftliche Interessen dabei zu berücksichtigen sind.
Anmerkung vom 21.5.2019: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Urteilsverkündung nunmehr für den 13. Juni 2019 angekündigt.
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