Novelle Düngeverordnung: Bundesregierung erzielt Kompromiss
Ministerin Heinen-Esser hat den Kompromiss der Bundesregierung zur Düngeregulierung begrüßt. NRW hatte sich besonders dafür stark gemacht, dass die Stickstoff-Düngung nicht schlagbezogen, sondern betriebsbezogen im Durchschnitt der im belasteten Gebiet liegenden Flächen reduziert wird. Nach intensiven Verhandlungen mit den Ländern hat der Bund nun die Änderung der Düngeverordnung vorgelegt, die von der EU-Kommission noch gebilligt werden muss.
Ministerin Heinen-Esser: "Ziel ist es, das Grundwasser zu schützen und zugleich die Landwirtinnen und Landwirte in ihrem Engagement zu unterstützen."
Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Heinen-Esser hat den von der Bundesregierung am Donnerstag (13.06.2019) kommunizierten Kompromiss zur Fortschreibung der Düngeregulierung begrüßt: "Ziel ist es, das Grundwasser zu schützen und zugleich die Landwirtinnen und Landwirte in ihrem Engagement zu unterstützen. Ich bin zuversichtlich, dass dies mit dem gemeinsam erarbeiteten Kompromiss möglich ist. Jedoch werden die neuen Maßnahmen viele Betriebe vor weitere Herausforderung stellen. Hier wäre mehr Zeit wünschenswert gewesen, damit die gerade erst verschärften Verordnungen ihre Wirkung hätten entfalten können."
Nordrhein-Westfalen hatte sich insbesondere dafür stark gemacht, dass die zwanzigprozentige Reduzierung bei der Stickstoff-Düngung nicht schlagbezogen, sondern betriebsbezogen im Durchschnitt der im belasteten Gebiet liegenden Flächen gilt. "Immerhin haben wir damit erreichen können, dass die Maßnahmen in der Handhabung flexibler sind. Wenn die zwanzigprozentige Reduktion der Düngung betriebsbezogen umzusetzen ist, hoffe ich, dass die landwirtschaftliche Produktion ohne Qualitätseinbußen möglich ist", sagte die Ministerin. Nach intensiven Verhandlungen zwischen Bund und Ländern hat die Bundesregierung am Donnerstag einen endgültigen Maßnahmenkatalog zur Änderung der Düngeverordnung vorgestellt. Dieser wird nun der EU-Kommission vorgelegt. Die Novelle der erst 2017 geänderten Düngeverordnung war notwendig, um nach der Verurteilung Deutschlands wegen mangelnder Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie Strafzahlungen an die EU zu verhindern. "Die Anforderungen werden nur zu erfüllen sein, wenn die Betriebe insgesamt alle Möglichkeiten zur Steigerung der Düngeeffizienz, also zur Vermeidung von Nährstoffverlusten, nutzen. Damit wird das eigentliche Ziel einer Verringerung der Grund- und Gewässerbelastung erreichbar. Wir werden die Betriebe durch gezielte Förderung unterstützen - zum Beispiel von emissionsarmer Ausbringtechnik", betonte Ministerin Heinen-Esser.
Die von der Bundesregierung vorgelegten Regelungen zur Änderung der Düngeverordnung sind:
- Reduzierung des Düngereinsatzes in den nitratbelasten Gebieten um 20 Prozent im Durchschnitt der in diesen Gebieten liegenden Flächen und eine schlagbezogene Obergrenze von 170 Kilogramm organischem Stickstoff je Hektar
- Bis zu vier Wochen verlängerte Sperrzeiten, in denen das Düngen in belasteten Gebieten nicht erlaubt ist
- Größere Abstände zu Gewässern beim Düngen in Hanglagen
- Ausnahmen für schonend wirtschaftende Betriebe und Ökobauern, die so nachhaltig düngen, dass sie nicht zur Gewässerbelastung beitragen. Dazu dürfen nicht mehr als 160 kg Stickstoff je Hektar und Jahr gedüngt werden, davon höchstens 80 kg als Mineraldünger
- Ausnahmen für Dauergrünlandflächen
- Eine Herbstdüngung von Raps soll ausnahmsweise möglich sein, wenn mit einer Bodenprobe im Herbst ein Stickstoffgehalt unter 45 Kilogramm im Boden nachgewiesen werden kann.
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