Das Land Nordrhein-Westfalen fördert in diesem Jahr 114 kommunale Straßenbauvorhaben mit rund 127 Millionen Euro. Die Gesamtkosten dieser Projekte belaufen sich auf über 256 Millionen Euro.
Nach der Einigung von Bund und Ländern über die Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen ab 2020 kann das Fördervolumen für 2017 wieder auf das Niveau früherer Jahre angehoben werden.
Verkehrsminister Michael Groschek: „Der Schwerpunkt des Programms liegt auf der Erhaltung. Die Kommunen brauchen dringend die Zuwendungen, um ihre Verkehrswege in Schuss zu bringen. Ich bin froh, dass es nach der Einigung über die künftigen Bund-Länder-Finanzbeziehungen wieder eine Perspektive für die Förderung gibt. Die Kommunen können wieder planen und das Land ist verlässlicher Partner bei der Erneuerung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur. Die Förderung bringt auch positive Effekte für die heimische Bauwirtschaft.“
Das Programm wird überwiegend aus den Bundeszuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz finanziert, das im Jahr 2019 endet. In den Förderprogrammen der Jahre 2014 bis 2016 konnten wegen des grundgesetzlich festgeschriebenen Auslaufens der Entflechtungsmittel kaum neue Maßnahmen gefördert werden.
Wegen der Langfristigkeit der Investitionen müssen erstmals auch Verpflichtungsermächtigungen aus Landesmitteln über 2019 hinaus in Anspruch genommen werden. Nach der grundsätzlichen Einigung zwischen Bund und Ländern über die Neuordnung der Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020 ist nun klar, dass das Land in Zukunft jährlich Mittel in Höhe der bisherigen Bundeszuweisungen, das sind 259,53 Millionen Euro, bereitstellen kann. Die Hälfte davon fließt in die Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die andere Hälfte (129,76 Millionen Euro) steht für Maßnahmen des kommunalen Straßenbaus zur Verfügung.
Im Jahr 2017 werden diese Mittel eingesetzt für
• Erneuerung bestehender Straßen (37 Maßnahmen, 50,8 Mio €),
• Aus- und Umbau von Straßen (44 Maßnahmen, 47,1 Mio €),
• Neubau von Entlastungsstrecken (6 Maßnahmen, 19,3 Mio €),
• Sicherung/Beseitigung von Bahnübergängen (19 Maßnahmen, 6,7 Mio €),
• Tunnelsicherheit (1 Maßnahme, 1,5 Mio €),
• Verkehrslenkung, Telematik (1 Maßnahme, 0,6 Mio €),
• Gehwege und Parkstreifen (6 Maßnahmen, 0,6 Mio €).
Ein Projekt sticht im Programm 2017 besonders heraus: Für die dringend erforderliche Sanierung der Mülheimer Brücke in Köln steht aus dem Straßenbauanteil eine Förderung von 35 Millionen Euro zur Verfügung; weil auf der Brücke auch eine Straßenbahnlinie verläuft, stellt der Nahverkehr Rheinland (NVR) aus dem ÖPNV-Anteil bis zu 20 Millionen Euro bereit.
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