OVG-Urteil zum Luftreinhalteplan Aachen: Landesregierung legt Revision ein
Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Luftreinhalteplan Aachen vom 31. Juli legt das Land NRW fristwahrend Revision ein. Im Urteil nicht berücksichtigt wurde die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, wonach Fahrverbote bei Werten, die 50 µg/m3 nicht überschreiten, in der Regel unverhältnismäßig sind. Im Zuge der Revision will das Land in wesentlichen Fragestellungen Rechtssicherheit auch für weitere Verfahren schaffen.
Die Landesregierung legt fristwahrend Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zum Luftreinhalteplan Aachen ein. Im Urteil nicht berücksichtigt wurde die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, wonach Fahrverbote bei Werten nicht über 50 µg/m3 in der Regel unverhältnismäßig sind. Hier ist auch geregelt, dass nachgerüstete und Euro 6-Fahrzeuge von potentiellen Fahrverboten ausgenommen wären.
Das OVG Münster hat in seinem Urteil vom 31. Juli zum Luftreinhalteplan Aachen grundsätzliche Vorgaben zur Fortentwicklung der Rechtsprechung zur Luftreinhalteplanung gemacht. Im Zuge der Revision will das Land in wesentlichen Fragestellungen Rechtssicherheit auch für weitere Verfahren schaffen. Davon unberührt ist, dass Landes- und Bezirksregierung sowie die Stadt gemeinsam weiter engagiert daran arbeiten, den Stickstoffdioxidgrenzwert schnellstmöglich einzuhalten.
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