Das Kabinett hat heute weitere Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungsverfahren und den vereinfachten Ausbau von Car-Sharing-Angeboten beschlossen. Dafür verabschiedete das Kabinett eine Änderung des Straßen- und Wegegesetzes.
Künftig sollen Anfechtungsklagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse für Maßnahmen an Landesstraßen keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Voraussetzung ist, dass für die Maßnahmen Mittel bereitstehen. Für Radschnellwege und Ortsumgehungen müssen keine förmlichen Linienbestimmungsverfahren mehr durchgeführt werden. Im Bund gibt es bereits eine solche Regelung. Das Land setzt damit Bundesrecht eins zu eins in Landesrecht um.
„Wir müssen bei der Planung schneller werden, damit wir in Nordrhein-Westfalen vorankommen“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst im Anschluss an die Kabinettssitzung. „Jeder muss in den Planungsverfahren zu seinem Recht kommen. Teilweise verlieren wir aber Jahre durch überladene Klagewege.“
Mit der Gesetzesänderung legt das Land außerdem die Grundlage für den Ausbau von Carsharing-Angeboten. Die Städte und Gemeinden sollen in Zukunft Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge auf den innerstädtischen Straßen ausweisen können. Bislang war dies nur an Bundesstraßen möglich. Aber gerade Flächen an kommunalen Straßen oder Landesstraßen sind für Anbieter wichtig, weil sie dadurch ihr Angebot noch mehr an den Bedürfnissen der Nutzer ausrichten können. Für diese Stellflächen erteilen die Kommunen eine Sondernutzungserlaubnis. Im Straßen- und Wegegesetz muss dazu die Vorschrift über die Sondernutzung von öffentlichem Straßenraum durch eine Regelung für Carsharing-Angebote ergänzt werden. Auch hier wird Bundesrecht in Landesrecht umgesetzt.
Hendrik Wüst: „Carsharing-Angebote sind ein wichtiger Baustein für vernetzte Mobilität, insbesondere an Mobilstationen. Wir schaffen die Voraussetzung für mehr Stellflächen. Das Mobilitätsangebot in den Städten und Gemeinden wird damit vielfältiger werden. Außerdem sinken die Parksuchverkehre in den Städten. Das schont die Umwelt.“ Mitte Dezember soll der Entwurf ins Plenum eingebracht werden.
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