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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Planung für die S-Bahn Rheinisches Revier und die Ausbaustrecke Aachen – Köln beginnt

Planung für die S-Bahn Rheinisches Revier und die Ausbaustrecke Aachen – Köln beginnt

NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer: „Der Ausbau ermöglicht eine Verbesserung des Nahverkehrsangebots im gesamten Rheinischen Revier.“

22.11.2024

Bund und Deutsche Bahn AG (DB) geben gemeinsam grünes Licht für den Ausbau der Strecken „Aachen – Köln“ und die „S-Bahn Rheinisches Revier, Abschnitt Ost“: Durch den Ausbau der S-Bahn Rheinisches Revier (Abschnitt Ost) mit Taktverdichtung und verbessertem Nahverkehrsangebot wird die ÖPNV-Anbindung des Rheinischen Reviers (Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis) an den Ballungsraum Rhein-Ruhr optimiert. 

Konkret ist ein zweigleisiger Streckenausbau zwischen Bedburg und Neuss geplant. Außerdem sind zusätzliche Bahnsteige in Bedburg vorgesehen. Durch den geplanten Ausbau der Strecke Aachen – Köln, zum Teil dreigleisig zum Hauptbahnhof Aachen und zum Bahnhof Aachen Rote Erde, wird der Engpass im Schienenverkehr um Aachen aufgelöst.  Der dreigleisige Ausbau verhindert künftig Konflikte zwischen dem Fern-/Nah- und Güterverkehr. „Der Ausbau verbessert den Nahverkehr im gesamten Rheinischen Revier. Durch die höhere Taktung und die Entzerrung des Verkehrs rund um Aachen wird der Umstieg auf die Bahn durch diese Maßnahme attraktiver“, erklärt Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehrs des Landes Nordrhein-Westfalen.

Im ersten Schritt haben Land und DB mit Beteiligung von go.Rheinland und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) den Umfang der Maßnahmen abgesteckt. Damit wird in Nordrhein-Westfalen ein wichtiger Baustein der Modernisierung und des Ausbaus des Schienenverkehrs im Rheinischen Revier gelegt. Dies ist nicht nur ein wichtiger Hebel zur Erreichung der Klimaschutzziele. Durch die geplante Taktverdichtung tragen die Vorhaben zu einem qualitativ hochwertigeren und flexibleren S-Bahn-Angebot bei. Außerdem leisten die erhöhten Zugkapazitäten einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV für die gesamte Region des Rheinischen Reviers.

Finanziert werden die Vorhaben über Bundesmittel nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG). Ziel des seit 2020 geltenden Gesetzes ist es, die Braunkohleregionen beim Strukturwandel zu unterstützen. Beide Vorhaben sind Zukunftsprojekte des Strukturwandels im Rheinischen Revier. Bund und Land unterstützen die nachhaltige Transformation des Rheinischen Reviers mit mehr als 14,8 Milliarden Euro. Das Land flankiert die Förderung aus Bundesmitteln mit eigenen Haushaltsmitteln. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat für die beiden oben genannten Schieneninfrastrukturprojekte aktuell ein Budget von rund 1,65 Milliarden Euro aus Strukturmitteln des Rheinischen Reviers eingeplant. Bislang sind 205 Projekte mit einem Fördervolumen von rund 1,88 Milliarden Euro bewilligt.

Dr. Norbert Reinkober, Geschäftsführer des SPNV-Aufgabenträgers go.Rheinland:„Der Ausbau des Knoten Aachen hat für uns höchste Priorität. Bereits im Jahr 2020 hat go.Rheinland gemeinsam mit vielen Akteuren in der Region das »Bündnis Knoten Aachen« gegründet, deren zahlreiche Initiativen nun beim Bund zum Tragen kommen. Durch die geplanten Angebotsverbesserungen wird sich die Mobilität im Rheinischen Revier, aber auch grenzüberschreitend, deutlich verbessern.“

Oliver Wittke, Vorstandssprecher des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr: „Der Ausbau des S-Bahn-Netzes Rheinisches Revier ermöglicht optimierte Verbindungen im Städtedreieck Düsseldorf, Köln, Aachen. Durch den Ausbau „Abschnitt Ost“ kommt es zu einer Taktverdichtung, von welchem auch der Rhein-Kreis Neuss und der Rhein-Erft-Kreis profitieren und deren ÖPNV-Anbindung dadurch nachhaltig optimiert wird. Damit stärken wir vor allem den ländlichen Raum und rücken diesen enger an die städtischen Zentren heran.“

Zum Hintergrund:

Mit Abschluss der Sammelvereinbarung Planung InvKG (SV Planung InvKG) am 22.12.2021 wurde der erste Schritt zur Umsetzung der im InvKG enthaltenen Schieneninfrastrukturprojekte unternommen. Trotz vorliegender Beschlüsse des Bund-Länder-Koordinierungsgremiums stellten die Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) des Bundes zunächst nur für zehn gebilligte Vorhaben einen Kostenfinanzierungsantrag auf Planung.

Ein erster Erfolg war die Aufnahme zweier weiterer Vorhaben in die SV Planung InvKG im Dezember 2022, darunter das S-Bahn-Projekt Köln – Mönchengladbach (S 6) für die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Allerdings lehnten die EIU weiterhin die Aufnahme von zehn verbleibenden Vorhaben, darunter auch die beiden NRW-Vorhaben, aus betriebswirtschaftlichen Gründen ab. Bei dieser Wirtschaftlichkeitsrechnung handelt es sich um eine DB-interne Rechnung aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Vor Beginn der Aufnahme aller Planungen forderte die DB bislang die Sicherstellung der betriebswirtschaftlichen Auskömmlichkeit über die Zusage eines sogenannten Wirtschaftlichkeitsausgleichs.

Ungeachtet des Umstandes, dass die Planungen der jetzt aufgenommenen Projekte bereits vor zwei Jahren hätten begonnen werden können, wird es seitens des Landes Nordrhein-Westfalen sehr begrüßt, dass die DB nunmehr vor der abschließenden Klärung zum Umgang mit dem Wirtschaftlichkeitsausgleich mit der Planung der InvKG-Vorhaben beginnen wird.