Bei Planung und Bau von Radschnellwegen können Kommunen ab sofort auf einen einheitlichen Leitfaden zurückgreifen. Den bundesweit ersten Planungsleitfaden für Radschnellverbindungen hat heute das Verkehrsministerium in Düsseldorf vorgelegt. Mehr als zwei Jahre Bearbeitungszeit stecken in dem 150-seitigen Werk, das von Radverkehrsexperten aus der nordrhein-westfälischen Landes- und Kommunalverwaltung erstellt wurde. Es enthält mehr als 90 Abbildungen und 20 detailreiche Prinzipskizzen für die Planung von Kreuzungen und Einmündungen. Der Leitfaden wird zukünftig fortlaufend aktualisiert und erweitert.
„Radverkehr wird immer mehr zum Pendlerverkehr, weil mehr Menschen zum Beispiel mit Pedelecs oder E-Bikes auch längere Strecken zur Arbeit fahren. Bei Bau und Planung von Radschnellwegen sind deshalb einheitliche und verbindliche Standards wichtig, denn nur so kann die hohe Qualität der Strecken erreicht werden“ sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.
Für den Radverkehr stellt Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr rund 47,25 Millionen Euro zur Verfügung – allein 9,25 Millionen Euro entfallen auf Planung und Bau von Radschnellwegen. Radschnellwege sind besonders breite und komfortabel zu befahrende Radwege, auf denen Radfahrer möglichst ohne Umwege und ohne Unterbrechungen durch Kreuzungen ihr Ziel erreichen können.
„Durch die Einführung des Leitfadens werden erstmals einheitliche, klar definierte und transparente Abläufe geschaffen“, sagt Straßen.NRW-Direktorin Elfriede Sauerwein-Braksiek. „Dadurch können Abstimmungen zwischen den Projektbeteiligten vereinfacht und beschleunigt werden.“ Und noch etwas ist der Direktorin des Landesbetriebes wichtig: „Der Leitfaden gewährleistet, dass Planung, Bau und Betrieb – unabhängig davon, wer die Federführung hat – eine gleichbleibende und hohe Qualität haben.“
„Aus Sicht der Radfahrenden sind mit dem Planungsleitfaden ein einheitliches Erscheinungsbild und besondere Qualitätskriterien verbunden“, so Martin Tönnes vom Regionalverband Ruhr. „Was für den Autoverkehr seit Jahrzehnten selbstverständlich ist, wird für die Fahrradmobilität bei den Radschnellwegen jetzt auch Realität.“
„Dieser Leitfaden schafft Planungssicherheit für alle Kommunen, die Radschnellverbindungen planen. Wir hoffen, dass wir damit die Planung und den Bau dieser wichtigen Infrastrukturelemente deutlich vorantreiben können und damit auch der Mobilitätswende einen Schub verpassen“, freut sich Christine Fuchs, Vorstand der AGFS NRW.
Herausgeber des Planungsleitfadens Radschnellwege ist das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen mit Unterstützung des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW), in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen (AGFS NRW) sowie dem Regionalverband Ruhr (RVR).
Hinweis: Der Leitfaden steht unter www.radschnellwege.nrw/#Fachinfo zum Download bereit.
Aktuelle Fotos vom bereits fertig gestellten Teil des RS1 finden Sie hier (Passwort: RS1) zum Download (Quellenangabe: VM/Bierwald)
Zu den Mitherausgebern: www.strassen.nrw.de, https://www.agfs-nrw.de/, https://www.rvr.ruhr/
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