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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Rekordwert: Fläche für Naturschutzförderung in Landwirtschaft steigt auf 43.000 Hektar

Rekordwert: Fläche für Naturschutzförderung in Landwirtschaft steigt auf 43.000 Hektar

Rund 33,6 Millionen Euro für Naturschutz in Äckern und Grünland, Streuobst- und Heckenpflege – Umweltminister Krischer: Mit dem Vertragsnaturschutz erhalten wir gemeinsam mit der Landwirtschaft wertvolle Lebensräume, die immer seltener geworden sind

20.11.2024

Landwirtinnen und Landwirte haben die Naturschutzförderung des Landes in diesem Jahr so stark genutzt wie nie zuvor. Mit Angeboten des sogenannten Vertragsnaturschutzes hat das Umweltministerium in diesem Jahr Schutzmaßnahmen auf rund 43.000 Hektar gefördert. Noch im Jahr 2022 betrug die Förderfläche rund 39.000 Hektar. Mit der Förderung unterstützt das Umweltministerium eine extensive Bewirtschaftung von Äckern und Grünland sowie die Pflege von Streuobstbeständen und Hecken. Maßnahmen mit einem Fördervolumen von rund 33,6 Millionen Euro wurden in diesem Jahr zur Auszahlung beantragt. Für die Umsetzung stehen Mittel der Europäischen Union und des Landes zur Verfügung.

Neben möglichst ursprünglichen Naturlandschaften sind auch extensiv genutzte Kulturlandschaften wichtige Rückzugsräume für seltene und bedrohte Arten. Mit dem Vertragsnaturschutz erhalten wir gemeinsam mit der Landwirtschaft wertvolle Lebensräume, die durch technische Fortschritte und den Strukturwandel im ländlichen Raum immer seltener geworden sind“, so Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. „Es freut mich, dass die Landwirtinnen und Landwirte unsere Angebote des Vertragsnaturschutzes immer stärker nutzen. Denn davon profitieren viele Arten, deren Lebensräume in den letzten Jahrzehnten immer seltener geworden sind.”

Kiebitze, Rotmilane, Rebhühner und Feldhasen profitieren von verschiedenen extensiven Ackernutzungen und ungenutzten Brachflächen. Maßnahmen zur Stärkung der Feldhamstervorkommen, wie der Ernteverzicht von Getreide oder die Stoppelbrache, werden ebenfalls gefördert. Unterstützt werden auch Ackerränder zum Schutz der gefährdeten Feldflora, wie zum Beispiel dem Ackerrittersporn, sowie Blühstreifen, die Insekten und Vögeln als Nahrungsquelle und Lebensraum dienen. Wird in Grünland auf Düngung und Pestizide verzichtet, können sich nicht nur konkurrenzstarke Gräser behaupten, sondern sich bunte Wildwiesen mit reichem Nahrungsangebot für Insekten entwickeln. Die extensive Nutzung in Verbindung mit späten Mahdterminen gewährleisten den Schutz von Wiesenbrütern wie dem Braunkehlchen oder der Feldlerche. Auch Biotope wie Orchideenvorkommen und Streuobstbestände werden über den Vertragsnaturschutz erhalten. Auf Streuobstwiesen findet besonders der Steinkauz ideale Brut- und Jagdmöglichkeiten.

Neben dem Netz an Schutzgebieten ist der Vertragsnaturschutz damit ein wichtiger Baustein zur Bewahrung des heimischen Naturerbes. Rund 8.270 Hektar der Förderfläche entfallen in diesem Jahr auf Ackerextensivierungen, etwa 34.450 Hektar auf Grünland und 960 Hektar auf Streuobstbestände und Hecken. Während im Jahr 2022 insgesamt rund 23,8 Millionen Euro für Vertragsnaturschutzmaßnahmen ausgezahlt wurden, betrug die Förderung im Jahr 2023 schon rund 29,1 Millionen Euro. Im Jahr 2024 wurden rund 33,6 Millionen Euro zur Auszahlung beantragt. Die Biologischen Stationen, die Unteren Naturschutzbehörden und die Landwirtschaftskammer bieten Landwirtinnen und Landwirte entsprechende Beratungsangebote zur Umsetzung von Natur- und Artenschutzmaßnahmen.

Naturerbe in Nordrhein-Westfalen

„Der weltweite Artenrückgang ist neben dem Klimawandel die zweite ökologische Krise unserer Zeit. Durch eine ambitionierte Naturschutzpolitik konnten wir in Nordrhein-Westfalen zwar eine leichte Verbesserung erreichen. Unsere Artenvielfalt ist aber weiterhin dramatisch gefährdet“, so Krischer. Nach einer vorläufigen Auswertung der Roten Listen kommt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zu dem Ergebnis, dass rund 44,4 Prozent der untersuchten Tier-, Pilz- und Pflanzenarten in Nordrhein-Westfalen als gefährdet gelten. Damit ist seit der letzten Erhebung im Jahr 2011 mit damals 46,3 Prozent zwar eine leichte Verbesserung festzustellen. Für eine Entwarnung ist es laut Umweltministerium aber zu früh. Die Rückkehr von Tierarten wird möglich, wenn deren Lebensräume wiederhergestellt worden sind und damit die Tiere die entsprechenden Rückzugsräume für ein Überleben in möglichst naturnahen Biotopen finden. Dass ein aktiver Naturschutz wirkt, zeigt die aktive und erfolgreiche Wiederansiedlung von ehemals ausgestorbenen Tierarten wie dem Uhu, dem Lachs, dem Biber oder dem Wanderfalken. Es kehren aber auch viele Tiere auf natürliche Art zurück, weil sich die Lebensräume qualitativ verbessert haben, wie zum Beispiel die Weißstörche, die Anfang der 1990er-Jahre in Nordrhein-Westfalen so gut wie ausgestorben waren und von denen im Jahr 2023 landesweit wieder 784 Brutpaare mit insgesamt 1.491 ausgeflogenen Jungvögeln nachgewiesen werden konnten – ein neuer Rekord für Nordrhein-Westfalen. Zur weiteren Stärkung des Natur- und Artenschutzes setzt die Landesregierung auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket. Weitere Bausteine sind die Verdopplung der Landesmittel für den Naturschutz, die Erweiterung des Netzes der Vogelschutzgebiete, das gestartete Verfahren für einen zweiten Nationalpark und die Weiterentwicklung der Biodiversitätsstrategie.

Neues Förderangebot auch für Privatpersonen

Mit den Umweltschecks hat das Umweltministerium zudem ein neues Förderangebote für den Natur- und Artenschutz geschaffen, dass sich auch an Privatpersonen richtet. Neben der Anlage und Pflege von Lebensräumen sind dabei zum Beispiel auch Angebote zur Naturschutzbildung und Öffentlichkeitsarbeit förderfähig. Bis zu 1.000 Umweltschecks „Naturschutz Nordrhein-Westfalen“ in Höhe von jeweils 2.000 Euro stellt das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen hierfür bereit. Gefördert werden zum Beispiel die Anlage von Biotopen, die Förderung von Insektenlebensräumen oder Veranstaltungen und Mitmachaktionen des praktischen Naturschutzes sowie Informationsangebote im Gelände. Mögliche Orte für Maßnahmen sind zum Beispiel Schulhöfe, Vereinsgrundstücke oder öffentliche Flächen, die von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Eigenanteile sind nicht erforderlich: Die Förderung beträgt pauschal 2.000 Euro, wenn förderfähige Ausgaben in mindestens dieser Höhe nachgewiesen werden. Wichtig ist, dass die Umsetzung erst nach Antragstellung und Bewilligung erfolgt.

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