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Start der neuen Förderperiode progres.nrw-Markteinführung - NRW fördert den vielfältigen Einsatz umweltfreundlicher Energietechniken

Start der neuen Förderperiode progres.nrw-Markteinführung - NRW fördert den vielfältigen Einsatz umweltfreundlicher Energietechniken

Mit dem Programm progres.nrw-Markteinführung fördert die Landesregierung die Markteinführung umweltfreundlicher Energietechniken. Im Jahr 2017 stehen dafür rund 12 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können ab sofort bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden, die wie bisher das Förderprogramm landesweit umsetzt. 2016 wurden über das Programm über 5.000 Projekte gefördert.
04.02.2017
Mit dem Programm progres.nrw-Markteinführung fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung die breite Markteinführung umweltfreundlicher Energietechniken. Zuschüsse werden unter anderem für Solarkollektoren, Wohnungslüftungsanlagen, Energiespeicher, Mieterstrommodelle oder die Errichtung von Wohngebäuden mit einem hohen energetischen Standard gewährt. Das Förderprogramm bildet damit einen wichtigen Beitrag zur Klimaschutzpolitik des Landes. "Mit dem überarbeiteten Programm steht den Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie den Unternehmen auch weiterhin ein attraktives Förderprogramm für Energieeffizienz, Energieeinsparung, Nutzung Erneuerbarer Energien und damit für den Klimaschutz in NRW zur Verfügung – das ist gut für den Klimaschutz made in NRW", sagte Umweltminister Johannes Remmel. 2016 wurden über das Programm über 5000 Projekte mit fast zwölf Millionen Euro gefördert. "Mit diesen Maßnahmen wurden Investitionen in Höhe von circa 72 Millionen Euro ausgelöst. Somit ist progres.nrw – Markteinführung nicht nur ein Programm zum Klimaschutz, sondern gleichzeitig auch ein klimafreundliches Wirtschaftsförderungsprogramm", so Minister Remmel. Im Jahr 2017 stehen wieder Haushaltsmittel in Höhe von rund 12 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können ab sofort bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden, die wie bisher das Förderprogramm landesweit umsetzt. Auf der Website der Bezirksregierung stehen neben der neuen Förderrichtlinie auch die aktuellen Antragsvordrucke als Download zur Verfügung. Das Programm richtet sich primär an private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie kleine und mittelständische Unternehmen.