Stelllungnahme zu irreführenden Meldungen zur Ahndung von Artenschutz-Delikten
Zu irreführenden, am 1. Juli 2021 über Soziale Medien verbreiteten Verlautbarungen, wonach angeblich seit Auflösung der Stabstelle Umwelkriminalität "in Nordrhein-Westfalen kein einziger Artenschutz-Straftäter mehr verurteilt" wurde, stellt das Umweltministerium klar: Nach Auskunft des Justizministeriums wurden wegen Artenschutz-Delikten (§§ 71, 71a BNatSchG) im Jahr 2018 vier Personen verurteilt, im Jahr 2019 waren es 15 Personen. In den Jahren 2015 und 2016 waren es jeweils sechs Personen, sieben im Jahr 2017. Im Umweltministerium wurden im Bereich Artenschutzkriminalität & Greifvogelverfolgung seit Ende 2017 nach vorläufigen Zahlen 45 Vorgänge registriert, davon wurden 12 aktiv bearbeitet, teils auch Strafanzeigen erstattet. Die Verfolgung und Ahndung obliegt den dafür zuständigen Strafverfolgungsbehörden bzw. Gerichten.
Zu irreführenden, am 1. Juli 2021 über Soziale Medien verbreiteten Verlautbarungen, wonach angeblich seit Auflösung der Stabstelle Umwelkriminalität "in Nordrhein-Westfalen kein einziger Artenschutz-Straftäter mehr verurteilt" wurde, stellt das Umweltministerium klar:
Nach Auskunft des Justizministeriums wurden wegen Artenschutz-Delikten (§§ 71, 71a BNatSchG) im Jahr 2018 vier Personen verurteilt, im Jahr 2019 waren es 15 Personen. In den Jahren 2015 und 2016 waren es jeweils sechs Personen, sieben im Jahr 2017. Im Umweltministerium wurden im Bereich Artenschutzkriminalität & Greifvogelverfolgung seit Ende 2017 nach vorläufigen Zahlen 45 Vorgänge registriert, davon wurden 12 aktiv bearbeitet, teils auch Strafanzeigen erstattet. Die Verfolgung und Ahndung obliegt den dafür zuständigen Strafverfolgungsbehörden bzw. Gerichten.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: