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Stelllungnahme zu irreführenden Meldungen zur Ahndung von Artenschutz-Delikten

Stelllungnahme zu irreführenden Meldungen zur Ahndung von Artenschutz-Delikten

Zu irreführenden, am 1. Juli 2021 über Soziale Medien verbreiteten Verlautbarungen, wonach angeblich seit Auflösung der Stabstelle Umwelkriminalität "in Nordrhein-Westfalen kein einziger Artenschutz-Straftäter mehr verurteilt" wurde, stellt das Umweltministerium klar: Nach Auskunft des Justizministeriums wurden wegen Artenschutz-Delikten (§§ 71, 71a BNatSchG) im Jahr 2018 vier Personen verurteilt, im Jahr 2019 waren es 15 Personen. In den Jahren 2015 und 2016 waren es jeweils sechs Personen, sieben im Jahr 2017. Im Umweltministerium wurden im Bereich Artenschutzkriminalität & Greifvogelverfolgung seit Ende 2017 nach vorläufigen Zahlen 45 Vorgänge registriert, davon wurden 12 aktiv bearbeitet, teils auch Strafanzeigen erstattet. Die Verfolgung und Ahndung obliegt den dafür zuständigen Strafverfolgungsbehörden bzw. Gerichten.

05.07.2021

Zu irreführenden, am 1. Juli 2021 über Soziale Medien verbreiteten Verlautbarungen, wonach angeblich seit Auflösung der Stabstelle Umwelkriminalität "in Nordrhein-Westfalen kein einziger Artenschutz-Straftäter mehr verurteilt" wurde, stellt das Umweltministerium klar:

Nach Auskunft des Justizministeriums wurden wegen Artenschutz-Delikten (§§ 71, 71a BNatSchG) im Jahr 2018 vier Personen verurteilt, im Jahr 2019 waren es 15 Personen. In den Jahren 2015 und 2016 waren es jeweils sechs Personen, sieben im Jahr 2017. Im Umweltministerium wurden im Bereich Artenschutzkriminalität & Greifvogelverfolgung seit Ende 2017 nach vorläufigen Zahlen 45 Vorgänge registriert, davon wurden 12 aktiv bearbeitet, teils auch Strafanzeigen erstattet. Die Verfolgung und Ahndung obliegt den dafür zuständigen Strafverfolgungsbehörden bzw. Gerichten.