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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Stellungnahme zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu Fahrverboten

Stellungnahme zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu Fahrverboten

Das NRW-Umweltministerium veröffentlicht nachstehende Stellungnahme zu den öffentlichen Einlassungen der DUH e. V. in Bezug auf die Haltung der Landesregierung zu Dieselfahrverboten.
14.03.2018
Zu den öffentlichen Einlassungen der DUH e. V. in Bezug auf die Haltung der Landesregierung zu Dieselfahrverboten nimmt das Umweltministerium NRW wie folgt Stellung: Der Koalitionsvertrag von CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen spricht sich eindeutig dafür aus, Fahrverbote zu verhindern: "Die Konzentrationen von Feinstaub und Stickoxyden in Ballungsräumen sind ein akutes Problem, das bisher ungelöst ist. Wir stehen im Vertragsverletzungsverfahren, dass die EU gegen Deutschland führt und das gerade auch große Kommunen in Nordrhein-Westfalen betrifft, an der Seite der betroffenen Städte. Fahrverbote wollen wir nicht. Wir brauchen einen überzeugenden ganzheitlichen Ansatz, um greifbare Verbesserungen für die Menschen, für besonders belastete Stadtquartiere und für eine zukunftsgerechte Mobilität zu erreichen." In dem von der Vorgängerregierung angestrengten Verfahren hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass Fahrverbote nur dann zulässig seien, wenn sie sich als die einzig geeignete Maßnahme erweisen, den Zeitraum einer Nichteinhaltung der NO2-Grenzwerte so kurz wie möglich zu halten. Zudem hat es den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit betont. Ministerpräsident Laschet hat in der Landespressekonferenz ausgeführt, dass sich die Landesregierung durch die deutliche Betonung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in ihrer Position bestärkt sieht und an ihrem Ziel festhalten wird, die erforderliche Verbesserung der Luftqualität mit anderen Maßnahmen zu erreichen. Flächendeckende Fahrverbote hält die Landesregierung angesichts deutlich sinkender NO2-Werte und der Verbesserung der Luftqualität in den letzten Jahren, angesichts der vielfältigen Gründe mitunter unabhängig des Innenstadtverkehrs, die zu den Stickoxidwerten führen, und angesichts der Vielzahl an aktuellen Maßnahmen, die von der Landesregierung, aber auch auf kommunaler Ebene und von Seiten des Bundes ergriffen worden sind, nach derzeitiger Lage für unverhältnismäßig. Auf die abstrakte Nachfrage nach der rechtlichen Bedeutung einer Positionierung der Landesregierung hat Ministerpräsident Laschet auf den bekannten organisationsrechtlichen Aufbau der Landesverwaltung hingewiesen. Aus diesem ergibt sich auch die Möglichkeit einer Weisung der Ministerien als oberster Landesbehörde gegenüber der Bezirksregierung. Eine Weisung des zuständigen Fachministeriums an die Bezirksregierungen liegt ebenso wenig vor wie die Begründung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts als Voraussetzung für eine abschließende Bewertung und Entscheidung durch die Bezirksregierung. Damit die Bezirksregierung den Luftreinhalteplan Düsseldorf unter Beachtung der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit von Verkehrsverboten fortschreiben kann, ist allerdings die Kenntnis der vollständigen Entscheidungsgründe unerlässlich. Erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts sowie deren Auswertung wird eine abschließende Einschätzung vorgenommen werden können, die dann in dem fortzuschreibenden Luftreinhalteplan Düsseldorf ihren Niederschlag finden wird.