Pressemitteilung
Dienstag, 27. Februar 2018
Fahrverbote können nur die Ultima Ratio sein
Diesel-Fahrverbote sind nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nur zulässig, wenn sie die einzig geeignete Maßnahme zur Einhaltung von Stickoxid-Grenzwerten sind. Die Bezirksregierungen müssen nun prüfen, ob Fahrverbote zur Einhaltung der Grenzwerte erforderlich sind.