wir.bewegen.nrw 
Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Ministerin Heinen-Esser: „Unser Ziel bleibt es, alle mit an Bord zu halten bei diesem Kompromiss und der Sauenhaltung in Deutschland unter deutlich verbesserten Tierschutz-Bedingungen weiterhin eine Zukunft zu geben.“

05.06.2020

Ministerin Heinen-Esser: „Unser Ziel bleibt es, alle mit an Bord zu halten bei diesem Kompromiss und der Sauenhaltung in Deutschland unter deutlich verbesserten Tierschutz-Bedingungen weiterhin eine Zukunft zu geben.“

Zur heutigen Vertagung einer Bundesrats-Entscheidung zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erklärt die nordrhein-westfälische Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser:

„Die Verabschiedung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist ein entscheidender Schritt zur spürbaren Verbesserung des Tierschutzes in der Sauenhaltung. Die Sauenhalter benötigen Rechts- und Planungssicherheit für dringlich erforderliche bauliche Änderungen. Wir setzen uns weiter dafür ein, dass die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eine Mehrheit findet. Noch nicht abgeschlossen ist die Diskussion über die Finanzierung. Durch das aktuelle Konjunkturpaket hat sich eine neue Lage ergeben. Der Bund sieht 300 Mio. Euro für Stallumbauten vor. Der von uns vorgelegte Vorschlag ist ein guter Kompromiss, weil er beide Seiten zusammenbringt. Der Vorschlag liegt deutlich über den europäischen Tierhaltungs-Anforderungen und ermöglicht weiterhin eine wirtschaftlich tragfähige Sauenhaltung. Unser Ziel ist und bleibt es, alle mit an Bord zu halten bei diesem Kompromiss und der Sauenhaltung in Deutschland unter deutlich verbesserten Tierschutz-Bedingungen weiterhin eine Zukunft zu geben.“

Hintergrund zum nordrhein-westfälischen Kompromissvorschlag:

Über die vom Bund vorgesehene deutlich verkürzte Verweildauer der Sauen im Kastenstand von bisher zehn Wochen im Reproduktionszyklus auf acht Tage im Deckzentrum und fünf Tage im Abferkelbereich hinaus sieht der Kompromissvorschlag aus NRW für den Bereich des Deckzentrums nunmehr deutlich kürzere bauliche Übergangfristen vor.

Der Landwirt muss bereits innerhalb von drei Jahren der Behörde ein Umbaukonzept vorlegen, nach weiteren zwei Jahren einen Bauantrag gestellt haben. Die gesamte Baumaßnahme muss nach acht Jahren statt der bisher vorgesehenen 15 Jahre abgeschlossen sein. Landwirte, die keine Änderungen mehr vornehmen wollen, dürfen nur noch fünf Jahre nach den derzeitigen Vorgaben produzieren und müssen ihren Betrieb dann einstellen.

Bereits während der Übergangszeit von acht Jahren müssten die Landwirte sicherstellen, dass die Sauen ihre Gliedmaßen in Seitenlage ohne bauliches Hindernis ausstrecken können. In der Übergangszeit darf sich im Nachbarkastenstand jedoch noch ein anderes Schwein befinden. Nach der Bauphase werden dann Abstände zwischen den auf Schulterhöhe verbreiterten Kastenständen erforderlich, die ein ungehindertes Ausstrecken der Gliedmaßen ermöglichen.