Umweltministerin Heinen-Esser zum heutigen Urteil des EuGH zur Messung von Luftschadstoffen
Zum Urteil des EU-Gerichtshofs über die Messung von Luftschadstoffen sagte Umweltministerin Heinen-Esser: "Das Urteil bestätigt uns in unserer Vorgehensweise, denn in Nordrhein-Westfalen wird die EU-Luftqualitätsrichtlinie von jeher so verstanden, dass eine Grenzwertverletzung auch an einer einzelnen Landesmessstelle Luftreinhaltemaßnahmen nach sich ziehen muss. Damit unterstreicht das Urteil auch den hohen Stellenwert des Gesundheitsschutzes."
"Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Messung von Luftschadstoffen bestätigt uns in unserer Vorgehensweise, denn in Nordrhein-Westfalen wird die EU-Luftqualitätsrichtlinie von jeher so verstanden, dass eine Grenzwertverletzung auch an einer einzelnen Landesmessstelle Luftreinhaltemaßnahmen nach sich ziehen muss. Damit unterstreicht das Urteil auch den hohen Stellenwert des Gesundheitsschutzes", so die Ministerin.
Ministerin Heinen-Esser weiter: "Die Positionierung der LANUV-Messstellen wurde im November vergangenen Jahres von einem externen Gutachter, dem TÜV Rheinland überprüft und nicht beanstandet. Aktuell läuft eine Überprüfung der großräumigen Standorte der Messstellen. Von den jeweiligen Kommunen eingebrachte Anregungen für neue Messstellen werden bei der Messnetzplanung mit berücksichtigt, jährlich werden entsprechend der rechtlichen Anforderungen neue Messstellen eingerichtet bzw. wo erforderlich nachjustiert."
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