Umweltministerin will Tierschutzbeauftragten für Nordrhein-Westfalen einsetzen - Stelle soll 2020 eingerichtet werden
Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser will den Tierschutz in Nordrhein-Westfalen stärken und dafür im kommenden Jahr die Stelle einer oder eines politisch unabhängigen Tierschutzbeauftragten einrichten. Damit will sie den Tierschutz stärken und insbesondere in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung weiterentwickeln.
Ministerin Heinen-Esser: Stärkung des Tierschutzes hat für mich oberste Priorität
Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser will den Tierschutz in Nordrhein-Westfalen stärken und dafür die Stelle einer Tierschutzbeauftragten beziehungsweise eines Tierschutzbeauftragten einrichten. "Ich möchte insbesondere die landwirtschaftliche Nutztierhaltung anhand wichtiger tierschutzfachlicher Themen weiter entwickeln und gleichzeitig den Tierschutz insgesamt stärken. Dafür können wir jede zusätzliche Unterstützung gut gebrauchen", erklärte Ministerin Heinen-Esser.
Die Stelle ist für den Haushalt 2020 angemeldet. Heinen-Esser: "Wenn das Parlament dem vorgelegten Haushaltsentwurf zustimmt, werde ich die Stelle direkt bei mir im Stabsbereich ansiedeln. Die Position soll politisch unabhängig, von tierschutzfachlichen Erkenntnissen geleitet und mit Blick auf die Erzielung eines gesellschaftlichen Konsenses ausgeübt werden." Wichtige tierschutzpolitische Festlegungen wie etwa in den Bereichen Tiertransporte, Kastration von männlichen Ferkeln, Kupierverzicht bei Schweinen und auch Sauenhaltung (Kastenstand) müssen im gesellschaftlichen Diskurs vermittelt und in den parlamentarischen Gremien umgesetzt werden. "Um tragfähige Veränderungen in der Tierhaltung zu etablieren, müssen wir mit allen Beteiligten einen konstruktiven Dialog führen. Eine Tierschutzbeauftragte oder ein Tierschutzbeauftragter soll dabei eine Beratungs-, Vernetzungs- und Informationsrolle zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft ausfüllen", erklärte Ursula Heinen-Esser.
Die Ministerin sagte zu, den zuständigen Landtagsausschuss noch vor Ablauf des Jahres über die konkreten Aufgabenstellungen und Rahmenbedingungen für die Tätigkeit einer Tierschutzbeauftragten oder eines Tierschutzbeauftragten in Nordrhein-Westfalen zu informieren.
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