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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Umweltministerium informiert Kommunen und Kommunalpolitik über Lärmaktionsplanung

Umweltministerium informiert Kommunen und Kommunalpolitik über Lärmaktionsplanung

Das NRW-Umweltministerium bietet demnächst in allen Regierungsbezirken regionale Veranstaltungen zum Thema Lärmschutz an und informiert darüber, wie Städte jeder Größe durch eine "Lärmaktionsplanung" die Belastung der Bürgerinnen und Bürger vermindern können. Mit ihrer "Umgebungslärmrichtlinie" hat die Europäische Union vorgegeben, dass Kommunen in Lärmaktionsplänen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung festlegen.
01.12.2017
Im Januar und Februar 2018 gibt es in allen Regierungsbezirken regionale Veranstaltungen zum Thema "Lebenswerte Städte - Lärmaktionsplanung lohnt sich"

Das Umweltministerium bietet im Januar und Februar 2018 in allen Regierungsbezirken regionale Veranstaltungen zum Thema Lärmaktionsplanung an. Dort werden die Auswirkungen von Lärm auf Mensch und Stadt dargestellt. Es wird aufgezeigt, wie Städte jeder Größe Lärmminderung betreiben und davon profitieren können. Darüber hinaus werden auch praktische Beispiele und Hilfestellungen präsentiert, wie die Städte und Kommunen eigene Lärmaktionspläne aufstellen und bestehende Pläne aktualisieren können. Entsprechend dem Ziel der Umgebungslärmrichtlinie sollen Kommunen in Lärmaktionsplänen Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung festlegen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist dabei ein wesentlicher Bestandteil. Die Verknüpfung mit anderen gesamtstädtischen Maßnahmen, wie zum Beispiel Stadtentwicklung und Verkehrsplanung, bietet ebenfalls große Chancen, Synergien zu nutzen und Zielkonflikte zu vermeiden. Die Lärmaktionsplanung ist ein wirksames Instrument, um die Gesundheit und Lebensqualität in den Städten und Gemeinden zu verbessern mit folgenden Zielen: gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen zu vermeiden, Belästigungen zu verringern und den Anwohnerinnen und Anwohnern einen ungestörten Schlaf zu ermöglichen.