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Umweltministerium legt Luftqualitätsbilanz 2023 für Nordrhein-Westfalen vor

Umweltministerium legt Luftqualitätsbilanz 2023 für Nordrhein-Westfalen vor

29.05.2024

Umweltminister Oliver Krischer: Luftqualität kann durch Mobilitätswende noch besser werden

Die Schadstoffbelastung der Luft ist in Nordrhein-Westfalen im vorigen Jahr im Vergleich zu den Jahren 2021 und 2022 weiter gesunken. Das zeigen die Auswertungen der Messdaten aus dem Jahr 2023 des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). „Der Trend der letzten Jahre zeigt, dass sich ambitionierte Umweltpolitik auszahlt und die Gesundheit der Menschen profitiert. Darauf dürfen wir uns aber nicht ausruhen: Wir müssen in die Mobilität der Zukunft investieren, um die Luft- und Lebensqualität in Nordrhein-Westfalen noch weiter zu verbessern“, erklärte Minister Krischer.

Wie schon im Jahr 2022 wurden 2023 in Nordrhein-Westfalen die geltenden Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) und für Feinstaub (PM10 und PM2,5) mit Ausnahme einer Probenahmestelle für Stickstoffdioxid (NO2) eingehalten. Die insgesamt positive Entwicklung der letzten Jahre wird damit fortgesetzt. Bei den Staubinhaltsstoffen in PM10 wurde an einer industrienahen Messstation in Stolberg der Zielwert für Arsen überschritten.

Noch 2016 wurde an 60 von damals 127 Probenahmestellen der Grenzwert für die mittlere Jahresbelastung mit Stickstoffdioxid nicht eingehalten. Im letzten Jahr wurde wie auch schon 2022 der Grenzwert für NO2 einzig an einer Probenahmestelle an der Kruppstraße in Essen in direkter Nähe zur Autobahn A40 überschritten.

Die Luftqualitätsbilanz 2023 im Einzelnen: 

Stickstoffdioxid (NO2)

Der derzeit geltende Grenzwert für die mittlere Jahresbelastung mit Stickstoffdioxid beträgt 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) Luft. Er dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit. An 131 von 132 Standorten wurde der Grenzwert im Messjahr 2023 eingehalten. Einzig an einer Probenahmestelle an der Kruppstraße in Essen in direkter Nähe zur Autobahn A40 wurde der Grenzwert weiterhin überschritten. Allerdings sank auch hier die Belastung um vier Mikrogramm pro Kubikmeter auf einen NO2-Jahresmittelwert von 41 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Die bereits in den beiden Vorjahren hier festgestellte Grenzwert­über­schreitung war der Auslöser für die Aufstellung eines Luftreinhalteplans durch die Bezirksregierung Düsseldorf mit dem Ziel, die Überschreitungs­situation möglichst schnell zu beheben. 

In den letzten Jahren zeigte die NO2-Belastung einen generellen Rückgang, von 2019 auf 2020 allerdings vergleichsweise stärker als in den Vorjahren. Nach stagnierenden Werten in den Jahren 2021 und 2022 verbesserte sich die Luftqualität in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 weiter.

Feinstaub PM10 und PM2,5

Beim Feinstaub werden zwei verschiedene Korngrößen gemessen: Partikel mit einem maximalen Durchmesser von zehn Mikrometern (PM10) und die noch kleinere Feinstaubfraktion mit maximal 2,5 Mikrometern Durchmesser (PM2,5). An allen Probenahmestellen in Nordrhein-Westfalen wurden die Grenzwerte, wie bereits in den Jahren zuvor, deutlich unterschritten. 

Der EU-Grenzwert für den Jahresmittelwert beträgt 40 Mikrogramm PM10 pro Kubikmeter Luft. Dieser Grenzwert wird seit vielen Jahren eingehalten. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Belastung noch weiter gesunken. Neben dem Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter für das Jahresmittel wurde an allen 69 Probenahmestellen auch der Tagesmittelgrenzwert eingehalten. Danach dürfen an einer Probenahmestelle maximal 35 Tage pro Kalenderjahr mit einer mittleren Belastung von mehr als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft auftreten.

Feinstaub PM2,5

Messungen der noch kleineren Partikel der Feinstaubfraktion PM2,5 wurden an 49 Orten in Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Der europaweit geltende Jahresgrenzwert von 25 Mikrogramm pro Kubikmeter wurde 2023 an allen Messstationen deutlich unterschritten. Mit Jahresmittelwerten zwischen sechs und zwölf Mikrogramm pro Kubikmeter liegt die Belastung im Vergleich zum Vorjahr etwas niedriger und deutlich unterhalb des Grenzwertes.

Metallische Staubinhaltsstoffe und Benzo[a]pyren

Die europaweiten Grenz- und Zielwerte für die gesundheitsrelevanten PM10-Inhaltsstoffe, wie Verbindungen von Blei, Arsen, Kadmium und Nickel, wurden mit einer Ausnahme bei Arsen landesweit eingehalten. Dabei sind an Probenahmestellen im ländlichen und städtischen Hintergrund insgesamt die Konzentrationen von Metallen im PM10 in Nordrhein-Westfalen als gering einzustufen. Im Umfeld von Industrieanlagen kommt es weiterhin zu höheren Konzentrationen im Vergleich zum Hintergrundniveau. Um die Zielwertüberschreitung bei Arsen in Stolberg zu beenden, wurden Maßnahmen umgesetzt, die bereits zu einem deutlichen Rückgang der Messwerte geführt haben.

Auch der Zielwert von einem Nanogramm pro Kubikmeter (ng/m³) für den PM10-Inhaltsstoff Benzo[a]pyren (BaP), der als Leitkomponente für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) dient, wurde landesweit eingehalten.

Schwefeldioxid, Benzol und Ozon

Die EU-Grenzwerte für Schwefeldioxid (SO2) und Benzol wurden landesweit eingehalten.

Beim bodennahen Ozon wurde an vier Tagen der Informationsschwellenwert überschritten. Das bedeutet, dass an mindestens einer der insgesamt 32 Messstationen ein Ein-Stunden-Mittelwert höher als 180 Mikrogramm pro Kubikmeter gemessen wurde. Im Vorjahr gab es sieben solcher Tage. Der Alarmwert für bodennahes Ozon für den Stundenmittelwert von 240 Mikrogramm pro Kubikmeter wurde 2023 an keinem Tag überschritten. Auch der Zielwert für Ozon, der im dreijährigen Mittel einen Wert von 120 µg/m³ (Acht-Stunden-Mittelwert) nicht mehr als 25 Mal überschreiten darf, wurde landesweit eingehalten.

EU-Richtlinie zur Luftqualität

Im September 2021 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Empfehlungen für neue Grenzwerte zur Beurteilung der Konzentrationen von Luftschadstoffen abgegeben. Die novellierten Empfehlungen der WHO sind ambitionierter als die bisher geltenden gesetzlichen Grenzwerte und dienen einem noch besseren Gesundheitsschutz. Die EU-Kommission hat beschlossen, die Grenzwerte für die Luftqualität diesen Empfehlungen anzupassen. Dazu wird die aktuell gültige EU-Richtlinie 2008/50/EG derzeit überarbeitet. Unter anderem ist vorgesehen, dass bis zum Jahr 2030 deutlich niedrigere Grenzwerte als bislang eingehalten werden sollen und dass die durchschnittliche Exposition der Bevölkerung mit den Schadstoffen NO2 und PM2,5 deutlich gesenkt werden muss. Am 24. April 2024 hat das EU-Parlament für die neuen Obergrenzen für Luftschadstoffe gestimmt, für ein Inkrafttreten der Richtlinie ist noch eine Zustimmung des Rates der EU-Staaten erforderlich.

Prognosen des LANUV zeigen, dass in Nordrhein-Westfalen die Einhaltung der angestrebten Ziele auch bei Fortführung der ambitionierten Luftreinhaltemaßnahmen eine große Herausforderung sein wird. Es ist abzusehen, dass weitere Luftreinhaltemaßnahmen notwendig sein werden, um alle vorgeschlagenen Ziele einzuhalten. Insgesamt werden die Vorschläge der EU begrüßt, weil sie einen deutlichen Gesundheitsgewinn mit sich bringen werden. Die in den letzten Jahren erkennbare positive Entwicklung der Luftqualität dürfte die Umsetzung erleichtern.

Weitere Informationen: 

Umweltportal NRW 

Umweltdaten aus Nordrhein-Westfalen: Mit dem Umweltportal NRW hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr eine zentrale Anlaufstelle für behördliche Daten und Information zum Umweltzustand in Nordrhein-Westfalen geschaffen. Es bietet Zugang zu Hunderten von Webseiten, Messergebnissen, Lageberichten, Witterungsanalysen, Übersichtskarten, Umwelt- und Klimaindikatoren – verbunden mit einer automatischen Abo-Funktion für zahlreiche Themendienste, Hochwasserinformationen, Pegelmeldungen, lokale Luftmessdaten und Lageberichte. 

www.umweltportal.nrw.de