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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Umweltministerium trifft weitere Vorsorgemaßnahmen gegen Legionellen-Ausbrüche - mit einem Maßnahmenpaket sollen Ausbrüche vermieden werden

Umweltministerium trifft weitere Vorsorgemaßnahmen gegen Legionellen-Ausbrüche - mit einem Maßnahmenpaket sollen Ausbrüche vermieden werden

Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, mit dem lebensgefährliche Legionellen-Ausbrüche vermieden werden sollen. Ziel ist es, die gefährliche Vermehrung von Legionellen-Bakterien im Kühl- und Abwasser von technischen Anlagen frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten.
22.02.2017
Das Umweltministerium hat ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, mit dem lebensgefährliche Legionellen-Ausbrüche vermieden werden sollen. Ziel ist es, die gefährliche Vermehrung von sogenannten Legionellen (stäbchenförmige Bakterien, zu denen auch die Erreger der Legionärskrankheit zählen) im Kühl- und (Ab-)Wasser von technischen Anlagen frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Im August 2013 kam es in Warstein zu einer der größten Legionellen-Massenerkrankung, die es in Deutschland jemals gegeben hat. 159 Menschen erkrankten dabei, zwei Menschen starben. Ausbruchsquelle war dort eine Verdunstungskühlanlage. Die Besonderheit beim Ausbruch in Warstein war, dass bereits das Rohwasser der Anlage hohe Konzentrationen an Legionellen enthielt. Der angrenzende Fluss war durch die Einleitung von Abwasser mit hohen Konzentrationen an Legionellen kontaminiert worden. Bereits im Dezember 2013 hat Nordrhein-Westfalen als eine Konsequenz aus den Erfahrungen nach dem Ausbruch in Warstein in einer Bundesratsinitiative die Schaffung gesetzlicher Regelungen in Form einer Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz gefordert. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi-cherheit hat daraufhin mit der Erarbeitung der Verdunstungs-kühlanlagenverordnung (42. BImSchV) begonnen. Ziel der Verordnung ist die bundesweite Einführung von Anforderungen an die Errichtung, den Betrieb und die Überwachung entsprechender Anlagen sowie die Einführung von Anzeige- und Meldepflichten, um den sicheren Betrieb zu gewährleisten. "Diese Verordnung liegt leider immer noch nicht vor", kritisiert NRW-Umweltminister Johannes Remmel. "Aber wir können und wollen nicht länger warten und haben jetzt Regelungen zur Vorsorge und zur Vermeidung von Legionellenausbrüchen im Bereich der Abwasserbeseitigung und bei Verdunstungskühlanlangen geschaffen." Zu diesen Regelungen gehört der Erlass "Selbstüberwachung Legionellen" mit dem das NRW-Umweltministerium Empfehlungen zum hygienegerechten Betrieb für Verdunstungskühlanlagen bereits vor Inkrafttreten der 42. BImSchV und eine Verpflichtung zur Selbstüberwachung von Abwasserdirekteinleitungen mit relevantem Abwasser für Legionellen in Nordrhein-Westfalen eingeführt hat. Zusätzlich wurden mit einem weiteren Erlass Vorgaben zur Information der Öffentlichkeit über Befunde in Anlagen unabhängig von Erkrankungsfällen durch die zuständigen Überwachungsbehörden eingeführt. Mit einem neu eingerichteten Legionellenlabor im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ist Nordrhein-Westfalen in der Lage, in eigener Regie Legionellenanalysen durchzuführen. Aktuell hat das LANUV seine Webseiten zum Thema Legionellen ergänzt.