Umweltministerium unterstützt Biologische Stationen und Naturparke sowie Zoos und Tiergärten bei Energiekosten und Tierverpflegung
Das Umweltministerium stellt für Biologische Stationen und Naturparke sowie Zoos und Tiergärten Sondermittel in Höhe von über zehn Millionen Euro zur Verfügung, um die Auswirkungen der gestiegenen Ausgaben für Energieversorgung und bei den Zoos und Tiergärten auch für die Tierverpflegung abzumildern. Auch für zertifizierte Einrichtungen der Umwelt- und Nachhaltigkeitsbildung hat das Ministerium ein entsprechendes Unterstützungsangebot geschaffen.
Schließzeiten in Corona-Pandemie und gestiegene Energiepreise durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine führten zu starken Belastungen - Land stellt Sondermittel zur Verfügung
Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen stellt für Biologische Stationen und Naturparke sowie Zoos und Tiergärten Sondermittel in Höhe von über zehn Millionen Euro zur Verfügung, um die Auswirkungen der gestiegenen Ausgaben für Energieversorgung und bei den Zoos und Tiergärten auch für die Tierverpflegung abzumildern. In Folge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine führten Preissteigerungen zu einer weiteren Belastung, nachdem insbesondere bei den Zoos und Tiergärten bereits Corona-bedingte Schließungen zu Einnahmeausfällen führten.
"Mit ihren vielfältigen Angeboten sind die Biologischen Stationen, Naturparke, Zoos und Tiergärten wichtige und beliebte Umweltbildungs- und Naturerlebniszentren, die gleichzeitig auch den Natur- und Artenschutz unterstützen. Die Corona-Pandemie und die erheblichen Preissteigerungen bei Energie, Tierfutter und Medikamenten in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine führten zu starken Belastungen für die Einrichtungen. Bei deren Bewältigung unterstützen wir, damit die Angebote auch künftig nutzbar und erlebbar sind", so Umweltminister Oliver Krischer.
Besonders betroffen sind die Einrichtungen, weil zum Beispiel in Tierhäusern und Aquarien für eine artgerechte Unterbringung die Aufrechterhaltung bestimmter Temperaturen wichtig ist. Auch der Betrieb von Ausstellungen und Informationsangeboten ist durch die Preissteigerungen nur mit erhöhten Aufwendungen möglich. Zur Abfederung übernimmt das Land bis zu 60 Prozent der nachgewiesenen Mehrausgaben für den Zeitraum April 2022 bis März 2023, soweit diese zu Ausgaben im Jahr 2023 geführt haben. Anträge auf Unterstützung können Biologische Stationen, Naturparke, Zoos und Tiergärten bis Ende September 2023 bei den Bezirksregierungen stellen.
In Nordrhein-Westfalen existieren 40 Biologische Stationen als gemeinnützig anerkannte Vereine. Gemeinsam mit ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern setzen sie Naturschutzmaßnahmen um, erfassen Biotope und Arten und sorgen durch umfangreiche Angebote der Naturschutzbildung dafür, dass die Menschen in Nordrhein-Westfalen die Natur verstehen, schützen und erleben können. Die zwölf Naturparke in Nordrhein-Westfalen nehmen fast 45 Prozent der Landesfläche ein und beherbergen wertvolle Kultur- und Naturlandschaften. Gerade auch in der Corona-Pandemie waren sie wichtige Erholungsräume.
Als Vereine oder Zweckverbände stellen sie vielfältige Bildungs- und Naturerlebnisangebote bereit, unterstützen einen schonenden Tourismus und eine nachhaltige Regionalentwicklung. Die Zoos und Tiergärten in Nordrhein-Westfalen sind nicht nur beliebt als Ausflugsziele und Bildungsorte, sie betreiben auch vielfältige Forschungsprojekte und setzen sich für den Erhalt bedrohter Arten in der ganzen Welt ein.
Auch für zertifizierte Einrichtungen der Umwelt- und Nachhaltigkeitsbildung (BNE) hat das Umweltministerium ein entsprechendes Unterstützungsangebot geschaffen. Dieses wurde über eine separate Richtlinie im Juni 2023 veröffentlicht.
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