Die Landesregierung fördert den barrierefreien Ausbau von insgesamt 23 Bushaltestellen. Drei Förderbescheide über rund 1,14 Millionen Euro hat das Verkehrsministerium an die Städte Verl, Gütersloh und Lüdenscheid übergeben.
„Die Menschen in Nordrhein-Westfalen kombinieren immer häufiger verschiedene Verkehrsmittel miteinander. Damit das Umsteigen auf Bus und Bahn reibungslos funktioniert, fördern wir den Ausbau der Barrierefreiheit. So wird der ÖPNV kundenfreundlicher und die Hemmschwelle zur Nutzung von Bus und Bahn sinkt“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.
Für den barrierefreien Ausbau von 12 Bushaltestellen erhält die Stadt Verl einen Zuwendungsbescheid über 683.300 Euro. Der Bürgermeister der Stadt Verl, Michael Esken, sagte:
„Durch die 90-prozentige Förderung des Landes ist es der Stadt Verl möglich, 12 Bushaltestellen im Stadtgebiet barrierefrei umzubauen. In weiteren Bauprogrammen sollen noch 29 weitere Bushaltestellen folgen. Die barrierefreien Bushaltestellen werden mit taktilen Leitelementen sowie Buskapsteinen für einen ebenerdigen Ein- und Ausstieg ausgestattet. Die Barrierefreiheit nützt nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern kommt auch Familien mit Kinderwagen oder Seniorinnen und Senioren mit Rollatoren zugute. Wo es möglich ist, werden wir zusätzlich Wartehäuschen und Fahrradständer aufstellen.“
Die Stadt Gütersloh erhält 309.900 Euro für den barrierefreien Ausbau von sechs Bushaltestellen. Henning Schulz, Bürgermeister von Gütersloh betonte den Stellenwert des barrierefreien Ausbaus für den Zugang zu Mobilitätsangeboten:
„In enger Abstimmung mit unserem Behindertenbeirat hat für uns der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen Priorität, weil Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr ein elementares Stück Teilhabe und eine wichtige Voraussetzung für Selbständigkeit und Mobilität der Menschen ist, deren körperliche Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist.“
In Lüdenscheid werden 5 Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut. Dafür erhält die Stadt Lüdenscheid einen Förderbescheid über 145.800 Euro.
"Wir freuen uns sehr darüber, dass die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs für die mobilitätseingeschränkten Bürgerinnen und Bürger sowie Besucher Lüdenscheids mit Hilfe der Mittel des Landes Nordrhein- Westfalens deutlich erleichtert wird", sagte Sabine Feist von der Förderstelle Finanzen der Stadt Lüdenscheid.
Hintergrund zum barrierefreien Ausbau im ÖPNV
Nach dem Personenbeförderungsgesetz (hier: § 8 Abs. 3) ist es das Ziel, den öffentlichen Personennahverkehr bis zum 1. Januar 2022 vollständig barrierefrei auszubauen. Die Barrierefreiheit des ÖPNVs setzt voraus, dass Haltestellen von Stadt- und Straßenbahnen sowie Bussen zugänglich und nutzbar sind; das heißt, dass die Haltestellen von allen ohne fremde Hilfe problemlos erreichbar, begreifbar und bedienbar sind.
Die Verbesserung der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Stadt-, Straßenbahn- und Bushaltestellen für Menschen, die in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkt sind, kann beispielsweise durch die Erhöhung des Wartebereichs für die Fahrgäste, den Einbau von Busborden oder den Einbau taktiler Leitsysteme erreicht werden.
Bei der Planung dieser Maßnahmen ist die frühzeitige Beteiligung von Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräten, von Verbänden der in ihrer Mobilität oder Sensorik eingeschränkten Fahrgäste und von Fahrgastverbänden zu gewährleisten. Ebenso ist die Integration der Barrierefreiheit in den gesamten Planungsprozess essenziell.
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