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Verkehrsministerium fördert Fahrradprofessur für Nordrhein-Westfalen

Verkehrsministerium fördert Fahrradprofessur für Nordrhein-Westfalen

Der Radverkehr hat in den letzten Jahren für die Mobilität der Menschen in NRW enorm an Bedeutung gewonnen - dieser Entwicklung trägt die Landesregierung mit der Schaffung einer komfortablen und sicheren Radwegeinfrastruktur Rechnung. Um dem Fachkräftemangel in der Planung und dem Bau der Radverkehrsinfrastruktur zu beheben, fördert das Land eine Fahrradprofessur aus Landesmitteln. Das Interessenbekundungsverfahren endet am 31. Oktober 2023.

02.08.2023

Bewerbungsmöglichkeit für Universitäten und Hochschulen startet jetzt / Verkehrsminister Oliver Krischer: Wichtiger Beitrag gegen Fachkräftemangel und Planungsstau

Die Landesregierung will den Fachkräftemangel in der Planung und dem Bau der Radverkehrsinfrastruktur beheben und fördert deshalb eine Fahrradprofessur aus Landesmitteln. "In Nordrhein-Westfalen sollen Fachkräfte insbesondere für den Landesbetrieb Straßenbau und den kommunalen Bereich auf hohem Niveau ausgebildet werden. Mit einer Professur können wir auch über die akademische Schiene für eine langfristige Ausbaubeschleunigung der Radverkehrsinfrastruktur sorgen", betonte Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer.

Gefördert durch Bundesmittel ist an der Bergischen Universität Wuppertal bereits eine Fahrradprofessur eingerichtet worden. Das Land hat die Universität bei der Bewerbung unterstützt.


Der Radverkehr hat in den letzten Jahren für die Mobilität der Menschen in Nordrhein- Westfalen enorm an Bedeutung gewonnen. Dieser Entwicklung trägt die Landesregierung mit der Schaffung einer komfortablen und sicheren Radwegeinfrastruktur Rechnung. Neben den finanziellen Mitteln werden hierfür vor allem Fachkräfte benötigt. Aus diesem Grund bietet das Umwelt- und Verkehrsministerium ab sofort interessierten Hochschulen und Universitäten die Möglichkeit, sich für eine Professur mit dem Studieninhalt Radverkehr zu bewerben. Das Interessenbekundungsverfahren endet am 31. Oktober 2023.

Für eine Bewerbung ist ein zweistufiges Verfahren zu durchlaufen.
In der ersten Verfahrensstufe ist eine Interessenbekundung an das Umwelt- und Verkehrsministerium zu übersenden. Je Hochschule darf nur ein Beitrag eingereicht werden. Im Nachgang werden die Interessenbekundungen durch ein Begutachtungsgremium abschließend bewertet. Die Bewertung wird sich vor allem daran orientieren, inwieweit die Konzepte und die eingereichten Unterlagen das Potenzial besitzen, das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW, die Ziele des Landes sowie die Behebung des Fachkräftemangels im Bereich von Planung und Bau von Radverkehrsinfrastruktur umzusetzen.

In einem zweiten Schritt wird nach Prüfung und Bewertung der eingegangenen Interessenbekundungen die vom Begutachtungsgremium ausgewählte Hochschule zur Antragstellung bis zum 31. Dezember 2023 aufgefordert. Die aufgeforderte Hochschule hat dann die Möglichkeit, bis zum 29. Februar 2024 einen förmlichen Förderantrag einzureichen. Die Förderung soll aus den Mitteln der Nahmobilität erfolgen.