Insgesamt vier Zuwendungsbescheide in Höhe von rund 716.000 Euro hat Verkehrsminister Hendrik Wüst am Mittwoch an die Mindener Kreisbahnen GmbH (MKB) und die Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH (WVG) übergeben. Das Geld kommt aus dem Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen für öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen), das in diesem Jahr wieder eingeführt worden ist. Die Förderung wird für die Erneuerung von Weichen, Schwellen und Gleisabschnitten verwendet.
„Wer mehr Güter auf die Schiene bringen will, muss in die entsprechende Infrastruktur investieren“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst. „Mit dem Förderprogramm lösen wir den Investitionsstau auf den Strecken der NE-Bahnen auf. Deren Schienen sind insbesondere wichtig für die Anbindung von Industrie- und Gewerbegebieten an die Hauptstrecken der Bahn.“
Die Gesamtkosten aller Maßnahmen belaufen sich auf rund 1,8 Millionen Euro ohne Planungskosten. Davon übernehmen das Land bis zu 40 Prozent, der Bund 50 Prozent und die NE-Bahnen 10 Prozent.
Für die Geschäftsführung und Betriebsleitung der MKB nahmen Johannes Marg und Wolfgang Kramer zwei Förderbescheide entgegen. „Wir freuen uns ganz außerordentlich über die Kofinanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen“, sagte Marg. „Diese Mittel helfen uns NE-Bahnen sehr bei der Erhaltung der grundlegenden Eisenbahninfrastruktur und geben uns mittelfristig betrachtet auch mehr wirtschaftlichen Spielraum, unser regionales Infrastrukturangebot besser auf die Bedürfnisse der verladenden Wirtschaft anzupassen. Eine solche Anpassung – ob in Form von Schnittstellen Schiene/Straße, für Zugbildungskapazitäten oder zur Verbesserung der technischen Parameter von Streckengleisen vor allem zur Erhöhung der Nutzlasten – ist vor dem Hintergrund des stetig zunehmenden Schwerlastverkehrs auf der Straße nicht nur wünschenswert, sondern dringend geboten.“
Der Bahnhof Minden Friedrich-Wilhelm-Straße soll mit dem Geld leistungsfähig gemachter werden. Über diesen Übernahme- und Zugbildungsbahnhof werden die Anschlussverkehre in das Netz der DB sowie die Bedienung des Mindener Hafens abgewickelt. Außerdem werden auf zwei Streckengleisen insgesamt etwa 292 Meter Gleisoberbau komplett erneuert, was die Aufrechterhaltung der Verkehre für drei Anschlusskunden ermöglicht.
Die WVG war als Geschäftsführungsgesellschaft für die Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG) und die Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH (WLE) im Verkehrsministerium in Düsseldorf zu Besuch. Johann Ubben, Prokurist WLE und RLG, nahm zwei Förderbescheide in Empfang. Ubben: „Die Freude über die Förderung ist sehr groß. Mit den Mitteln werden die regionale Schiene gestärkt und der Zugang zum europäischen Bahnnetz sichergestellt. Die bestehenden Massengut- und Containerverkehre können weiter stabilisiert und ausgebaut werden. Die Schiene wird leistungsfähiger und sorgt damit für Entlastung auf der Straße.“
Bei der WLE werden in vier Abschnitten (Warstein, Drewer, Erwitte und Beckum) insgesamt 2473 Meter Gleise und Schwellen erneuert. Damit werden der regionale Kalksteinverkehr und die Anbindung des Containerterminals Warstein unter anderem an die Exporthäfen verbessert. Bei der RLG wird ein Projekt über 300 Meter Schiene im Bereich Hamm realisiert. Hier wird die Erreichbarkeit des Rangierbahnhofs Hamm optimiert.
Hintergrund: Mit dem Förderprogramm werden Investitionen in den Erhalt und den Ausbau von überwiegend für den Güterverkehr genutzten Schienenstrecken und Verladeeinrichtungen der NE-Bahnen finanziell unterstützt. Voraussetzung ist, dass die Infrastrukturen für alle Eisenbahnen öffentlich zugänglich sind. Insgesamt zehn Millionen Euro stehen im Jahr 2018 bereit. Auch in den Folgejahren soll die Förderung fortgesetzt werden. Die rund 70 kommunalen und privaten Eisenbahnunternehmen verfügen allein in Nordrhein-Westfalen über ein öffentlich zugängliches Schienennetz von etwa 1.500 Gleiskilometern. Die Bahnen sind sowohl in den Randzonen der Ballungsgebiete als auch in den Ballungsräumen von großer verkehrs- und strukturpolitischer Bedeutung. Die Bundesförderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) in Höhe von maximal 50 Prozent für Ersatzinvestitionen wird vom Land auf 90 Prozent aufgestockt. Die Bundesförderung bei den NE-Bahnen sieht nur die Förderung von Ersatzinvestitionen vor. Das Land fördert zudem Neu- und Ausbaumaßnahmen mit einem Fördersatz von bis zu 75 Prozent.
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