wir.bewegen.nrw 
Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Verkehrsministerium fördert Streckensanierung von NE-Bahn/ Förderbescheide an Eigenbetrieb des Kreises Wesel übergeben

13.12.2019

Zwei Zuwendungsbescheide über zusammen rund 420.000 Euro hat Verkehrsminister Hendrik Wüst heute an den kommunalen Eigenbetrieb des Kreises Wesel übergeben.

Im Jahr 2018 hatte der Eigenbetrieb des Kreises Wesel bereits Fördergelder in Höhe von rund 518.000 Euro für Streckensanierungen erhalten. Insgesamt stehen dem Eigenbetrieb somit für die beiden Jahre 938.000 Euro aus Landesmitteln für Investitionen zum Ersatz und die Erneuerung der der Bahnlinie der Kreisbahn im Hafen Emmelsum zur Verfügung.

„Mit der Landesförderung ermöglichen wir, mehr Güter von der Straße auf die Schiene zu holen“, sagte Minister Wüst. „So wird die letzte Meile vieler Hafen- und Logistikzentren ans Eisenbahnnetz angeschlossen. Wir stärken den Verkehrsträger Schiene im Personenverkehr und im Güterverkehr.“

André van de Sand, der den Förderbescheid für den Kreis Wesel entgegennahm, wies auf die Bedeutung der Kreisbahn für die DeltaPort Häfen, zu denen auch der Hafen Emmelsum gehört, hin: „Für den Ausbau des Hafens ist die funktionierende Schienenanbindung unverzichtbar. Durch die NE-Infrastrukturförderung ist unser Eigenbetrieb kurzfristig in der Lage, die bestehende Kreisbahn zu einer leistungsfähigen Gleisanlage umzubauen. Hier werden durchschnittlich jährlich ca. 700.000 Tonnen Güter auf der Schiene transportiert. Dadurch können umgerechnet ca. 30.000 Lkw-Fahrten vermieden werden.“

Hintergrund:
Das Geld kommt aus dem Förderprogramm des Landes NRW für öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen), das Mitte 2018 wiedereingeführt worden ist. Ziel des Förderprogrammes ist es, den Investitionsstau auf den Strecken der NE-Bahnen aufzulösen und Industrie- und Gewerbegebiete wieder an die Hauptstrecken der Bahn anzubinden. Die Bundesförderung nach dem Schienengüterfernverkehrs-netzförderungsgesetz (SGFFG) in Höhe von maximal 50 Prozent für Ersatzinvestitionen wird vom Land auf maximal 90 Prozent aufgestockt. Der Bund fördert nur Ersatzinvestitionen der NE-Bahnen. Das Land fördert zudem den Erhalt und die Erneuerung der Infrastrukturen mit einem Fördersatz von bis zu 75 Prozent.