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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Verkehrsministerium fördert vernetzte Mobilität / Förderbescheide an Borgholzhausen und Soest übergeben

20.01.2020

Drei Förderbescheide über insgesamt rund 756.000 Euro hat Verkehrsminister Hendrik Wüst heute gemeinsam mit Maria Hackmann, Leiterin Förderung beim Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe, an die Städte Borgholzhausen und Soest übergeben. Mit dem Geld stärkt die Landesregierung die Vernetzung von Verkehrsträgern in den Kommunen.

Für den Umbau des Bahnhofes Borgholzhausen zu einer Mobilstation erhält die Stadt 184.000 Euro. Das Geld wird für die Verbesserung der Busanbindung, für die Möglichkeit der Vernetzung verschiedener Mobilitätsangebote wie Fahrrad und Car-Sharing sowie für die Erhöhung der Aufenthaltsqualität eingesetzt.

Einen weiteren Zuwendungsbescheid über 283.500 Euro erhält die Stadt Borgholzhausen für den barrierefreien Ausbau von zwei Bushaltestellen am Bahnhof. Dabei soll auch ein barrierefreies WC errichtet werden.
 
„Die Menschen in Nordrhein-Westfalen kombinieren auf ihrem Weg von A nach B verschiedene Verkehrsmittel immer mehr miteinander. Damit das reibungslos funktioniert, fördern wir Mobilstationen und den barrierefreien Ausbau dieser Übergangspunkte von einem Verkehrsträger zum anderen.“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.

Für Borgholzhausen nahm Bürgermeister Dirk Speckmann die beiden Förderbescheide entgegen. „Die Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen stellen zusammen mit denen weiterer Partner und eigener Mittel einen wesentlichen Beitrag für die Mobilitätswende bei uns im ländlichen Raum dar. Sie bilden auch die Basis für neuartige Angebote, die sich bereits in der Entwicklung befinden und für die wir auf weitere Unterstützung hoffen. Die Mobilstation stärkt durch die enge Verknüpfung von Rad, Auto, Bus und Bahn diesen für Borgholzhausen wichtigen Knotenpunkt und erleichtert durch ihre Barrierefreiheit die Nutzung für unsere Mitmenschen mit Beeinträchtigungen.“

Die Stadt Soest erhält einen Förderbescheid in Höhe von 288.400 Euro für den barrierefreien Ausbau von 16 Bushaltestellen. „Die Stadt Soest ist dankbar für die fortlaufende Unterstützung des Landes bei dem barrierefreien Ausbau unserer Bushaltestellen. Dadurch machen wir Jahr für Jahr wichtige Schritte hin zu einem attraktiven Busverkehr, den alle Bevölkerungsgruppen nutzen können, und den wir für einen erfolgreichen Wandel zu einer klimaschonenden Nahmobilität brauchen.“, sagte Dr. Eckhard Ruthemeyer, Bürgermeister der Stadt Soest.

Hintergrund zur Förderrichtlinie für vernetzte Mobilität

Die „Richtlinie zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements“ des Verkehrsministeriums ist zum 01.06.2019 in Kraft getreten. Auf Grundlage dieser Richtlinie können kommunale Vorhaben unterstützt werden, die die Vernetzung der Verkehrsmittel fördern und damit zu einer Erschließung von neuen Mobilitätsoptionen führen. Die Richtlinie ist unterteilt in vier Fördergegenstände: Mobilitätskonzepte und Studien, Maßnahmen zur Digitalisierung, Mobilstationen und andere Infrastrukturen sowie Mobilitätsmanagement. Die zu fördernden Maßnahmen werden künftig in Jahresprogrammen gebündelt. Interessierte Kommunen können ihre Projektanträge bei den jeweiligen Bezirksregierungen einreichen, die auch eine vorherige Beratung anbieten, um eine Förderfähigkeit zu prüfen. Für das Förderprogramm 2021 können Anträge bis zum 01.06.2020 bei den Bezirksregierungen gestellt werden.

Hintergrund zum barrierefreien Ausbau im ÖPNV

Nach dem Personenbeförderungsgesetz (hier: § 8 Abs. 3) ist die Nahverkehrsplanung der Aufgabenträger im ÖPNV an dem Ziel auszurichten, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die Barrierefreiheit des ÖPNVs setzt die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der (Stadt-, Straßenbahn- und Bus-) Haltestellen voraus. Die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit ist gegeben, wenn die (Stadt-, Straßenbahn- und Bus-) Haltestellen von allen ohne fremde Hilfe problemlos erreichbar, begreifbar und bedienbar sind.

Die Verbesserung der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der (Stadt-, Straßenbahn- und Bus-) Haltestellen für in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkte Menschen kann beispielsweise durch die Erhöhung des Wartebereichs für die Fahrgäste, den Einbau von Busborden oder den Einbau taktiler Leitsysteme erreicht werden. Bei der Planung dieser Maßnahmen ist die frühzeitige Beteiligung von Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräten, Verbänden der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbänden sowie die Integration in den gesamten Planungsprozess zu gewährleisten.


Fotos von der Bescheid-Übergabe können Sie hier runterladen (Copyright: VM/A. Bischof. Kennwort: Winter20).