Wasserstoff-Produktion wird erleichtert
Nordrhein-Westfalen treibt im Bundesrat Erleichterung bei der Genehmigung von Elektrolyseuren voran
Der Bundesrat hat am Freitag, 18. Oktober 2024, eine für den weiteren Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur wichtige Verordnungsnovelle gebilligt: Mit der Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) haben die Länder deutliche Erleichterungen bei der Genehmigung von Elektrolyseuren zur Herstellung von Wasserstoff beschlossen. Ausgangspunkt dafür war eine gemeinsame Bundesratsinitiative der nordrhein-westfälischen Landesregierung zusammen mit den Ländern Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Saarland und Hessen im vergangenen Jahr.
Durch die beschlossenen Änderungen entfällt zukünftig die immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht und die Vorprüfung der Umweltverträglichkeit für Elektrolyseure mit einer Nennleistung kleiner 5 Megawatt (MW) zur Herstellung von Wasserstoff. Nordrhein-Westfalens Umwelt, Naturschutz- und Verkehrsminister Oliver Krischer begrüßt die von Nordrhein-Westfalen angeregten Erleichterungen: „Dadurch wird der Ausbau der Wasserstoffwirtschaft beschleunigt und das Ziel der Landesregierung unterstützt, Nordrhein-Westfalen zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas weiterzuentwickeln.“
Möglich geworden ist die Erleichterung durch die im August in Kraft getretene novellierte europäische Industrieemissionsrichtlinie (IED), die über 13.000 Anlagen in Deutschland reguliert. Die jetzt beschlossene Novelle legt u.a. einen Schwerpunkt auf die Transformation hin zu einer klimaneutralen, sauberen und kreislaufbasierten Industrie. Die Herstellung von Wasserstoff aus der Wasserelektrolyse wird dadurch nicht mehr als Tätigkeit der chemischen Industrie eingeordnet. Erst ab einer Produktionskapazität von 50 Tonnen Wasserstoff pro Tag unterfallen zukünftig Elektrolyseure der IED und damit einem förmlichen Genehmigungsverfahren. Elektrolyseure ab einer Nennleistung von 5 MW und einer geringeren Produktionskapazität als 50 Tonnen pro Tag werden zukünftig im vereinfachten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zugelassen.
Neben dem Entfall für kleinere Elektrolyseure werden die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Unternehmen verkürzt und der bürokratische Aufwand erheblich reduziert. Der aus erneuerbaren Energien hergestellte Wasserstoff gilt als wichtiger Energieträger, um die Klimaziele zu erreichen. Daher ist das Ziel, die Elektrolyseleistung zur Wasserstofferzeugung in Deutschland auf 10 Gigawatt bis 2030 auszubauen.
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