Weniger Schadstoffbelastungen für Kinder - Regulierungen wirken
Das LANUV untersucht seit dem Jahr 2011 regelmäßig in Kitas die Belastung von zwei bis sechs Jahre alten Kindern aus NRW auf Schadstoffe im Urin. Insgesamt liegen Ergebnisse aus drei Untersuchungszeiträumen vor. Untersucht wurden die von den Kindern genommenen Urinproben auf bestimmte Weichmacher, Konservierungsstoffe, Umweltphenole aus sogenannten verbrauchernahen Produkten, wie zum Beispiel Spielwaren und Kosmetikartikeln sowie auf Pestizide.
LANUV untersucht regelmäßig die Belastungen, denen Kinder etwa durch Spielzeug, Kosmetika und Gebrauchsgegenstände ausgesetzt sind - Frühwarnsystem hat sich bewährt
Eine gute Nachricht: Die im Urin von Kindern gemessenen Schadstoffe haben teils deutlich abgenommen und liegen zunehmend in niedrigen, aus gesundheitlicher Sicht unbedenklichen Konzentrationen vor. Dies ist das Ergebnis der vor zehn Jahren begonnenen Langzeituntersuchungen von Kinder-Urin des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). "Die Untersuchungen zeigen, dass Kinder insgesamt weniger Schadstoffbelastungen ausgesetzt sind, als dies noch vor einigen Jahren der Fall war. Jedoch völlig frei von Schadstoffen ist die Lebenswirklichkeit von Kindern leider nicht, wie Nachweise im Urin zeigen", sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. "Wir müssen die Schadstoffbelastungen weiter konsequent reduzieren. Die Gesundheit der Kinder ist das allerhöchste Gut."
Das LANUV untersucht seit dem Jahr 2011 regelmäßig in Kitas die Belastung von zwei bis sechs Jahre alten Kindern aus Nordrhein-Westfalen auf Schadstoffe im Urin. Insgesamt liegen Ergebnisse aus drei Untersuchungszeiträumen (2011/12, 2014/15, 2017/18) vor. Untersucht wurden die von den Kindern genommenen Urinproben auf bestimmte Weichmacher, Konservierungsstoffe, Umweltphenole aus sogenannten verbrauchernahen Produkten, wie zum Beispiel Spielwaren und Kosmetikartikeln sowie auf Pestizide.
Im ersten Untersuchungszeitraum 2011/2012 wurden bei einigen Kindern unter anderem noch höhere Werte für die als Weichmacher eingesetzten Phthalate DEHP und BBzP ermittelt. Der Einsatz dieser Schadstoffe wurde im Jahr 2015 durch gesetzliche Regelungen (REACH-Verordnung) stark eingeschränkt. Seit dem Jahr 2014 sind außerdem bestimmte Parabene als Konservierungsstoffe in Kosmetika nicht mehr zugelassen. Dass diese Regulierungen greifen, zeigt der inzwischen festgestellte erhebliche Rückgang der entsprechenden Belastung.
Jüngst wurde die Verwendung weiterer Stoffe reguliert: So darf das Phthalat DIBP seit dem vergangenen Jahr europaweit nicht mehr in Gebrauchsgegenständen enthalten sein. Auch das Insektizid Chlorpyriphos darf seit 2020 in der EU nicht mehr eingesetzt werden. Die als Konservierungsmittel verwendeten Isothiazolinone dürfen seit 2017 nicht mehr in Kosmetika, die auf der Haut verbleiben, eingesetzt werden. Die bislang noch beobachteten Werte für diese Stoffe im Urin einiger Kinder dürften demnach weiter abnehmen. Ob sich dies bestätigt, werden die Ergebnisse aus dem laufenden vierten Untersuchungszeitraum 2020/21 zeigen.
"Die Untersuchungen zeigen, dass die von der Europäischen Union und dem Bund getroffenen Einsatzverbote für bestimmte Stoffe greifen. Wir sehen in diesen Fällen rückläufige Belastungen der Kinder. Dieser eingeschlagene Weg muss fortgesetzt werden", betonte Ministerin Heinen-Esser. "Umso wichtiger ist es, dass wir die Untersuchungen fortführen. Es kommen immer wieder neue Produkte mit neuen Inhaltsstoffen auf den Markt. Wir wollen dies kritisch begleiten und - wo nötig - Regelungsbedarf aufzeigen."
"Die Methodik des Human Biomonitorings, das heißt die Bestimmung von Schadstoffgehalten in Körperflüssigkeiten, hat sich als Frühwarnsystem bewährt", ergänzte der Präsident des LANUV, Dr. Thomas Delschen. Er bedankte sich bei den Kindern, Eltern und Beschäftigten der an den Untersuchungen teilnehmenden Kitas, die die Studien damit erst ermöglichen.
Weichmacher (Phthalate, DINCH, Terephthalate):
Weichmacher sind Stoffe, die spröden Materialen zugesetzt werden, um sie weich, biegsam oder dehnbar zu machen. Sie sind zum Beispiel in Kunststoffen (Kabeln, Folien, Fußbodenbelägen, Sport und Freizeitartikeln), Anstrich- und Beschichtungsmitteln, Gummi-Artikeln oder in Klebstoffen enthalten. Bestimmte Weichmacher wirken störend auf das Hormonsystem des Körpers und können zum Beispiel die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
Konservierungsstoffe (Parabene, Isothiazolinone):
Konservierungsstoffe werden zum Beispiel Kosmetika, Arzneimitteln oder Lebensmitteln zugesetzt, um das Wachstum von Mikroorganismen zu hemmen. Parabene werden insbesondere in Kosmetika, Körperpflege- und Arzneimitteln eingesetzt. Einige von ihnen stehen im Verdacht, das Hormonsystem des Körpers zu beeinflussen. Isothiazolinone werden hauptsächlich in Körperreinigungsmitteln, Reinigungs- und Waschmitteln sowie Farben und Lacken eingesetzt. Sie sind hautreizend und können Allergien auslösen.
Pestizide (Glyphosat, Pyrethroide, Organophosphat-Insektizide):
Pestizide sind einerseits Substanzen, die in der Landwirtschaft als Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden und gegen Pflanzen (Herbizide), Insekten (Insektizide) oder Pilze (Fungizide) wirken. Andererseits zählen hierzu auch Biozide, die im häuslichen, gewerblichen oder industriellen Bereich zur Bekämpfung von Schädlingen, wie zum Beispiel Insekten, Pilzen und Mikroben, als Desinfektionsmittel, Rattengifte oder Holzschutzmittel zur Anwendung kommen.
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