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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Wiegeanlage vor der A40-Rheinbrücke Neuenkamp

18.03.2019

Täglich werden rund 50 rechtswidrig überladene Lkw an der Wiegeanlage vor der A40-Rheinbrücke Neuenkamp aus dem Verkehr gezogen. Wüst: „Wir lassen uns die Brücke nicht kaputtfahren.“

Die schadhafte Rheinbrücke Neuenkamp im Zuge der A40 wird bis zum geplanten Neubau nur für alle Fahrzeuge befahrbar bleiben, wenn sie nicht von zu schweren Fahrzeugen weiter geschädigt wird. Seit Anfang November 2018 ist daher in Fahrtrichtung Essen eine Wiegeeinrichtung in Betrieb, die rechtswidrig überladene Lkw am Überfahren der Brücke hindert. Die Wiegeanlage in Fahrtrichtung Venlo soll im April in Betrieb gehen.

Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Die Kontrollen sind leider notwendig, weil täglich 50 bis 60 rechtswidrig überladene Lkw versuchen, über die Brücke zu fahren. Das müssen wir verhindern. Wir werden uns unsere Straßen und Brücken nicht von überladenen Lkw kaputtfahren lassen.“

Zulässig sind alle Lkw, die der geltenden Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen, die also nicht schwerer als 40 t sind bzw. nicht schwerer als 44 t im „Kombinierten Verkehr“ (Container-Ladungen im Hafen-Hinterlandverkehr), und die die zulässige Achslast von 11,5 t nicht überschreiten. In den meisten Fällen ist eine Achslastüberschreitung auf der Antriebsachse der Grund für die Ableitung in der Wiegeeinrichtung. Achslasten von über 14 Tonnen sind keine Seltenheit.

Im Erfassungszeitraum 19.11.2018 bis 24.02.2019 wurden insgesamt 4.705 Fahrzeuge in der Wiegeeinrichtung abgeleitet. In 1.822 Fällen konnten Überschreitungen der zulässigen Gewichte rechtssicher festgestellt werden. Täglich versuchen immer noch, wenn auch mit leicht abnehmender Tendenz, 50 bis 60 überladene Lkw auf die Brücke zu fahren.

Hintergrund:

Die Rheinbrücke Neuenkamp wird aufwendig geschützt, um sie bis zur Inbetriebnahme der ersten Hälfte des Ersatzbauwerks für den Verkehr offen halten zu können. Kontrolliert werden sowohl beide durchgehenden Hauptfahrstreifen als auch die Zufahrt in der Anschlussstelle Duisburg-Homberg. In der Schranken-Wiegeanlage wird in der Vorbeifahrt zunächst das Gewicht der Lkw detektiert; Fahrzeuge, für die ein Anfangsverdacht auf Überschreitung des Gesamtgewichts bzw. der Achslast vorliegt, werden durch Auslösen einer Schrankenanlage von der Autobahn abgeleitet und auf eine Kontrollfläche geführt, auf der der Lkw von der Polizei mit einer zertifizierten Waage gerichtsfest verwogen wird und ein möglicher Rechtsverstoß geahndet werden kann.

Amtliche Kontrollen und Wiegungen des fahrenden Verkehrs dürfen nur die Polizei und das Bundesamt für Güterverkehr vornehmen. Derzeit ist die Polizei vor Ort rund um die Uhr (24/7) im Einsatz. Die Betreiberfirma der Schranken-Wiegeanlage hält vor Ort einen Gabelstapler bereit, um gegen Erstattung des zeitlichen Aufwands eine Um- oder Entladung in ein vom Spediteur zu schickendes Ersatzfahrzeug vornehmen zu können.

Die Schranken-und Wiegeanlage in Gegenrichtung (Fahrtrichtung Venlo) wird in Höhe der Anschlussstelle Duisburg-Häfen eingerichtet. Diese Anschlussstelle ist in ihrer Bauform mit einer Parallelfahrbahn einem Autobahnkreuz ähnlich, wodurch der Anlagenaufbau sich aufwendiger gestaltet. Die Inbetriebnahme der Anlagen in Fahrtrichtung Venlo ist im April vorgesehen.

Neubau der Rheinbrücke

Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Rheinbrücke Neuenkamp und den achtstreifigen Ausbau der Autobahn A 40 zwischen den Anschlussstellen Duisburg-Homberg und Duisburg-Häfen ist seit dem 4. März 2019 rechtskräftig. Damit besteht vollziehbares Baurecht.

Die DEGES plant und realisiert im Auftrag des Landes das Projekt und bereitet derzeit die Ausschreibungsunterlagen vor. Erste bauliche Maßnahmen wie Leitungsverlegungen, die Herstellung von Baustraßen, die Kampfmittelsondierung und die Erstellung von Entwässerungsanlagen sollen im Sommer 2019 beginnen.

Die DEGES rechnet damit, dass bereits drei Jahre nach Baubeginn der Rheinbrücke auf dem neuen, südlichen Überbau pro Fahrtrichtung drei Fahrstreifen – bisher sind es zwei Fahrstreifen je Richtung – dem Verkehr zur Verfügung stehen. Damit wäre eine erhebliche Entspannung der Verkehrssituation möglich.