Zahl der Woche: 16 Millionen Euro pro Jahr für die Gehölzpflege – jetzt ist Hauptsaison
Seit Oktober wird an Straßen- und Wegesrändern in NRW gemäht, geschnitten und ausgeastet. Bei den Straßenmeistereien läuft die Pflege-Saison des sogenannten „Straßenbegleitgrüns“ auf Hochtouren. Nordrhein-Westfalen investiert zurzeit pro Jahr 16 Millionen Euro in die Pflege von 13.000 Hektar Strauch- und Gehölzflächen an Landes- und Bundesstraßen. Zahlreiche Mitarbeitende sind in diesen Tagen für die Gehölzpflege im Einsatz.
Durchgeführt wird die Gehölzpflege von Straßen.NRW. Vom 1. Oktober bis Ende Februar sorgt die dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) nachgeordnete Behörde dafür, dass Bäume und Sträucher ihre wichtigen Aufgaben erfüllen können.
Diese dienen verkehrstechnisch als Sicht-, Blend- und Windschutz, unterstützen bautechnisch zum Beispiel bei der Sicherung von Böschungen, und helfen unter anderem, Straßen gestalterisch ansprechend in die Umgebung einzufügen. Darüber hinaus bieten sie Pflanzen und Tieren Lebensräume.
Um Vögel in der Brutsaison zu schützen, werden Gehölzpflegearbeiten in den Herbst- und Wintermonaten gemacht. Ausnahmen sind nur erlaubt, wenn Verkehrszeichen stark überwuchert sind oder Bäume so geschädigt sind, dass sie zur Gefahr werden.
Ein regelmäßiger Rückschnitt des Grüns ist wichtig, um die Funktion zu erhalten. Je nach Bestand variieren die Pflegemethoden. Um Insekten und Kleintiere zu schonen, werden die Gehölze möglichst abschnittsweise, also räumlich und zeitlich versetzt, gepflegt. Zudem wird auf eine selektive Durchforstung von Beständen gesetzt. Wo es geboten ist, wird „geläutert“. Das heißt, einzelne Gehölze werden entfernt, damit die verbleibenden Pflanzen neue Seitentriebe ausbilden können. Nur in Ausnahmefällen wird zum Neuaustrieb alles „auf Stock“ gesetzt, also bis auf 10 bis 20 Zentimeter runtergeschnitten.
„Mit den Gehölzpflegearbeiten leisten die Straßenmeistereien einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit im Straßenverkehr. Dadurch, dass die Arbeiten zeitlich und räumlich versetzt stattfinden, bleiben Schutzräume für Kleintiere und Insekten in dieser Zeit erhalten“, sagt Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer“, sagt Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer.
Die Gehölzpflege richtet sich unter anderem nach den Vorgaben des „Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege“ (Bundesnaturschutzgesetz, BNatSchG) und den Hinweisen für die Gehölzpflege an Bundesfern- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen (Ausgabe 2013).
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