wir.bewegen.nrw 
Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Zahl der Woche: 60.000 Park & Ride Anlagen vernetzen Mobilitätsangebote in Nordrhein-Westfalen

Zahl der Woche: Park & Ride

Zahl der Woche: 60.000 Park & Ride Anlagen vernetzen Mobilitätsangebote in Nordrhein-Westfalen

ÖPNV und Radverkehr zusammen sind das Rückgrat der Mobilität der Zukunft – Landesregierung unterstützt Projekte

03.07.2024

Mehr Menschen zum Umstieg auf Bus und Bahn zu bewegen und durch eine stärkere Nutzung des Öffentlichen Personen Nahverkehrs die CO2-​Belastung besonders in den Innenstädten zu reduzieren, ist eines der erklärten Ziele der Landesregierung, um die Klimaschutzziele und Mobilitätswende zu erreichen. Für viele Pendlerinnen und Pendler ist aber der eigene PKW nicht gänzlich wegzudenken. Immer wichtiger werden deshalb sogenannte Mobilstationen, welche die verschiedenen Verkehrsmittel wie Bus, Bahn, Leihfahrräder und PKW an einem Ort verknüpfen. Zu ihnen zählen auch Park & Ride Anlagen. In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit etwa 60.000 Stellplätze in den Verbandsgebieten der drei Zweckverbände go.Rheinland, VRR und NWL - genau 28.884 im Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr, ca. 28.000 Stellplätze im Gebiet von go.Rheinland an 183 Standorten und 8975 Stellplätze an 170 Anlagen im Gebiet des Nahverkehr Westfalen-Lippe. 

Park & Ride Anlagen sind wichtig für den Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel, so dass Bürgerinnen und Bürger einen Teil der Strecke klimafreundlicher zurücklegen können. „Angebote wie Park & Ride-Anlagen helfen, Mobilitätsangebote zu vernetzen. Sie schaffen mögliche Alternativen zur ausschließlichen Nutzung des eigenen PKWs und bringen somit auch die Mobilitätswende voran. Letztlich geht es darum, Treibhausgase zu verringern und auf den Klimawandel zu reagieren“, sagt Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr in Nordrhein-Westfalen. 

Die Landesregierung unterstützt den Übergang vom Individualverkehr auf den Öffentlichen Personennahverkehr. Dazu zählt auch der Ausbau von Mobilstationen und Park & Ride Anlagen. In der Regel werden solche Anlagen zuständigkeitshalber von den Kommunen errichtet. Das Land stellt nach § 12 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG NRW) den Zweckverbänden jährlich die sogenannte „Pauschalierte Investitionsförderung“ in Höhe von 150 Millionen Euro zur Verfügung. Kommunen, die neue P+R Anlagen bauen oder bestehende Anlagen nachrüsten möchten, können entsprechende Fördermittel beantragen. 

Die Vernetzung von Mobilitätsangeboten ist ein Schlüssel, um Reiseketten ganz oder teilweise mit umweltverträglichen Verkehrsmitteln abwickeln zu können. Die Vernetzung und Digitalisierung sind hier die Stellschrauben zum Erfolg. Mobilstationen bieten die Möglichkeit, auf vielen Wegen ganz oder teilweise auf den Einsatz des privaten Pkw zu verzichten. Insbesondere Mobilstationen an SPNV-Haltepunkten ermöglichen den Umstieg vom ÖPNV auf andere Verkehrsmittel für die letzte Meile.