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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Zahl der Woche: 98 Millionen Euro

Zahl der Woche: 98 Millionen Euro

Die Landesregierung investiert in den weiteren Ausbau der Nahmobilität in Nordrhein-Westfalen 2023 insgesamt 98 Millionen Euro. Mit dem Geld aus Bundes- und Landesmitteln fördert das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr 241 Projekte für einen besseren Fuß- und Radverkehr. Unterstützt werden dabei Vorhaben in Kommunen und Kreisen, die überwiegend dem nichtmotorisierten Individualverkehr dienen.

04.10.2023

NRW-Verkehrsministerium fördert Nahmobilitätsprojekte in Nordrhein-Westfalen mit insgesamt 98 Millionen Euro in diesem Jahr

Die Landesregierung investiert in den weiteren Ausbau der Nahmobilität in Nordrhein-Westfalen 2023 insgesamt 98 Millionen Euro. Mit dem Geld aus Bundes- und Landesmitteln fördert das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr 241 Projekte für einen besseren Fuß- und Radverkehr. Unterstützt werden dabei Vorhaben in Kommunen und Kreisen, die überwiegend dem nichtmotorisierten Individualverkehr dienen. "Seit Jahren steigt der Bedarf an einer umfassenden Infrastruktur für den Radverkehr sowie für Fußgängerinnen und Fußgänger. Zusammen mit dem öffentlichen Personennahverkehr bilden sie das Rückgrat der Mobilität der Zukunft", sagt Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer.
Die Förderung kommunaler Maßnahmen der Nahmobilität erfolgt seit 2014 nach den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen. Förderfähig sind Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Sanierung sowie weitere Vorhaben der Nahmobilität, die geeignet sind, ein umweltschonendes, sicheres und nutzungsorientiertes Angebot der Nahmobilität zu schaffen und motorisierten Individualverkehr auf die Nahmobilität zu verlagern. Dazu zählen unter anderem Fußverkehrsanlagen, Radverkehrsanlagen, Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum sowie Öffentlichkeitsarbeit und Modal-Split-Erhebungen.
"Um hier den großen Bedarf in den Kommunen zu decken, brauchen wir auch in den nächsten Jahren dringend die Finanzhilfen des Bundes. Ich appelliere an die Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden, die Fördermittel auch abzurufen und Maßnahmen zügig umzusetzen", betonte Minister Krischer.
Über das Sonderprogramm "Stadt und Land" stellt der Bund den Ländern die Finanzhilfen für Investitionen in den Radverkehr bis zum Ablauf des Jahres 2028 zur Verfügung. Das Sonderprogramm ist Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030 zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050.