Pressemitteilung
Donnerstag, 13. Juni 2019
Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Tötung männlicher Eintagsküken ist nur übergangsweise zulässig
<p>Die Tötung männlicher Eintagsküken ist nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit dem Grundsatz des Tierschutzes unvereinbar und deshalb nur noch übergangsweise zulässig. Für Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Heinen-Esser, die sich für einen schnellstmöglichen Ausstieg aus dieser Praxis einsetzt, ist das Urteil ein Durchbruch für den Tierschutz. NRW hatte bereits 2013 versucht, das Kükentöten per Erlass zu verbieten.</p>