Pressemitteilung
Donnerstag, 13. Juni 2019
Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Tötung männlicher Eintagsküken ist nur übergangsweise zulässig
Die Tötung männlicher Eintagsküken ist nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit dem Grundsatz des Tierschutzes unvereinbar und deshalb nur noch übergangsweise zulässig. Für Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Heinen-Esser, die sich für einen schnellstmöglichen Ausstieg aus dieser Praxis einsetzt, ist das Urteil ein Durchbruch für den Tierschutz. NRW hatte bereits 2013 versucht, das Kükentöten per Erlass zu verbieten.