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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Stellungnahme des Umweltministeriums zur Gewährung der Einsicht in die Akten der ehemaligen Stabsstelle Umweltkriminalität

Stellungnahme des Umweltministeriums zur Gewährung der Einsicht in die Akten der ehemaligen Stabsstelle Umweltkriminalität

Im Zuge der heutigen Aktuellen Stunde im Landtag NRW gab es Nachfragen zum Procedere der Gewährung der Einsicht in die Akten der ehemaligen Stabsstelle Umweltkriminalität. Hierzu informiert das Umweltministerium im Sinne umfassender Transparenz. 

26.04.2018

Im Umfeld der heutigen Aktuellen Stunde im Landtag NRW gab es Nachfragen zum Procedere der Gewährung der Einsicht in die Akten der ehemaligen Stabsstelle Umweltkriminalität. Hierzu informiert das Umweltministerium im Sinne umfassender Transparenz wie folgt:

Ministerin Schulze Föcking hatte die Fraktionen des Landtags sowie die weitere Öffentlichkeit am 18. April eingeladen, sich selbst ein umfassendes Bild von der Arbeit der Stabsstelle Umweltkriminalität zu machen und Akteneinsicht in sämtliche Unterlagen der Stabsstelle seit ihrer Gründung im Jahr 2004 gewährt. Das Archiv der Stabsstelle Umweltkriminalität umfasst einen Aktenbestand von ca. 650 Stehordnern, zu denen ein Verzeichnis der Vorgänge der Stabsstelle der Jahre 2005-2017 besteht. Dieses kann auf Anfrage angefordert werden. Auf dieser Grundlage können Anfragende Akten benennen, in die sie Einsicht nehmen möchten. Die ersten Akten der zum Ende 2004 eingerichteten Stabsstelle wurden im Verzeichnis 2005 geführt. Diese sind entsprechend für die Einsichtnahme vorzubereiten; insbesondere sind personenbezogene Daten Unbeteiligter gem. § 9 Abs. 1 UIG unkenntlich zu machen, was je nach Anzahl der bereitzustellenden Akten entsprechende Zeit erfordert.

In der Berichterstattung wurde insbesondere eine Akte mit dem Namen "Schulze Föcking" aufgegriffen. Darauf wurde heute auch im Landtag wiederholt Bezug genommen. Um Missverständnisse zu vermeiden, stellt das Umweltministerium - losgelöst vom Erfordernis einer Anfrage - diese Akte der Öffentlichkeit auf der Website des Umweltministeriums zur Verfügung.

Sie können das Dokument hier in fünf Teilen herunterladen: