Pressemitteilung
Donnerstag, 31. August 2017
Internetveröffentlichung von Antragsunterlagen: Sensible Daten von Industrieanlagen im Rahmen von Genehmigungsverfahren müssen nicht mehr im Internet veröffentlicht werden
Das NRW-Umweltministerium hat den Erlass der Vorgängerregierung aufgehoben, der die Genehmigungsbehörden verpflichtet hatte, Antragsunterlagen immissionsschutzrechtlicher Verfahren im Internet zu veröffentlichen.