Pressemitteilung
Dienstag, 29. Dezember 2020
Gifttiergesetz tritt in Kraft: Die Haltung giftiger Tiere muss bis Ende Juni 2021 gemeldet werden
<p>Dem neuen Gifttiergesetz unterfallen bestimmte Arten von Giftschlangen, Skorpionen und Spinnen, die aufgrund ihrer Giftwirkung nach Bissen oder Stichen zu einer erheblichen Gefahr für den Menschen werden können.