Pressemitteilung
Mittwoch, 20. November 2019
Grundwasserschutz: Handlungsbedarf steht außer Zweifel, für diese Erkenntnis bedarf es keiner Klage – Nordrhein-Westfalen befürchtet, dass juristische Schritte der Deutschen Umwelthilfe kontraproduktiv sein könnten
<p class="MsoPlainText">Das Land NRW hält die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Nitratbelastung des Grundwassers für nicht zielführend. Ein Klageverfahren könne in der aktuellen Phase sogar zahlreiche Maßnahmen zur Senkung der Nitratwerte ausbremsen.