Pressemitteilung
Donnerstag, 13. Juni 2019
Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Tötung männlicher Eintagsküken ist nur übergangsweise zulässig
<p>Die Tötung männlicher Eintagsküken ist nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit dem Grundsatz des Tierschutzes unvereinbar und deshalb nur noch übergangsweise zulässig.