Straßenplanung
Grundlage der Straßenplanung
Straßenplanung findet vielfältig statt. So werden im Straßennetz Kreuzungen durch das Anlegen von Fahrstreifen und besonderen Anlagen für den Rad- und Fußgängerverkehr oder auch den Umbau in Kreisverkehre optimiert, Querungshilfen, straßenbegleitende Radwege an Bundes- und Landesstraßen und nicht zuletzt Radschnellwege geplant. Auch ist häufig bei Maßnahmen der Erhaltung die Straße an den aktuellen Stand der Technik anzupassen und endsprechend zu planen. Dasselbe gilt, wenn Bauwerke ersetzt werden.
Grundlage der Planung großer Straßen sind die Bedarfspläne für Bundesfern- und Landesstraßen, die Bund und Land im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren aufstellen. Eine moderne Straßenplanung umfasst immer auch ein Radwegekonzept, das grundsätzlich auch mit umzusetzen ist.
Bundesfernstraßen
Bauvorhaben an Bundesautobahnen und Bundesstraßen sind in dem vom Bundesgesetzgeber am 23.12.2016 verabschiedeten Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthalten. Der Bedarfsplan basiert auf dem vom Bundeskabinett beschlossenen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030. Der Planungshorizont des Bundesverkehrswegeplans 2030 läuft bis zum Jahr 2030. Er betrachtet sowohl die Bestandsnetze als auch Aus- und Neubauprojekte. Die im Bundesverkehrswegeplan bewerteten Vorhaben wurden einer Nutzen-Kosten-Analyse unterzogen und zusätzlich umwelt- und naturschutzfachlich, raumordnerisch und städtebaulich beurteilt. Auf dieser Basis wurden sie in verschiedene Dringlichkeitskategorien eingruppiert. Für die Maßnahmen, die im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im "Vordringlichen Bedarf" kategorisiert sind, besteht für die Auftragsverwaltungen der Länder ein unmittelbarer Planungsauftrag.
Zur Novellierung des BVWP 2030 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gemeinsam mit den teilnehmenden Verbänden am 7. Dezember 2022 den Infrastrukturdialog gestartet. Ziel ist es, eine zukunftsweisende Perspektive für die Weiterentwicklung der Bundesverkehrswegeplanung zu erarbeiten, in der Infrastruktur und Mobilität erstmals gemeinsam in einen Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplan (BVMP) 2040 einfließen sollen. Bisher hat der Bund noch keinen Zeitplan für die Neuaufstellung dieses Plans vorgelegt. Bei der Neuaufstellung will die Landesregierung darauf hinwirken, dass eine gute Abwägung der Kriterien verkehrlicher Bedarf, Finanzierung und Klimaschutz getroffen wird.
Das Land Nordrhein-Westfalen ist im Bereich der Bundesfernstraßen als Auftragsverwaltung des Bundes tätig. Hierbei endete die Zuständigkeit für die Bundesautobahnen am 31.12.2020, und die Aufgaben hinsichtlich Planung, Bau und Betrieb von Bundesautobahnen sind auf die bundeseigene Autobahn GmbH (AdB) übergegangen. Diese betreibt die Umsetzung der Maßnahme in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr weiter.
Weitere Informationen
Landesstraßen
Der aktuelle Landesstraßenbedarfsplan fußt auf der Integrierten Gesamtverkehrsplanung Nordrhein-Westfalen (IGVP NRW). Der Bedarfsplan wird durch das Land Nordrhein-Westfalen aufgestellt und umfasst alle Neu- und Ausbauprojekte von Landesstraßen in der Baulast des Landes. Die Vorhaben sind in die Dringlichkeitsstufen 1 und 2* und 2 eingestuft. Dabei können die Stufen 1 und 2* bis einschließlich der Genehmigungsplanung geplant werden, die Vorhaben der Stufe 2 lediglich bis zur Linienbestimmung.
Derzeit wird der Landesstraßenbedarfsplan nach den Kriterien verkehrlicher Bedarf, Finanzierung und Klimaschutz auf Basis des Landesverkehrsmodells neu aufgestellt.
Weitere Informationen
- Landesstraßenbedarfsplan-Liste mit Status (Stand: 27.03.2024) (PDF)
- Landesstraßenbedarfsplan-Liste (PDF)
- Landesstraßenbedarfsplan-Karte (PDF)
- Landesstraßenausbauplan-List (PDF)
- Landesstraßenausbauplan-Karte (PDF)
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