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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Steinkohlerevier

Steinkohlerevier

Auch die Verstromung der Steinkohle im Ruhrgebiet wird durch das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) bis zum Jahr 2038 schrittweise enden. Um mit den entstehenden Herausforderungen wirksam umgehen zu können, sind Transformation und Strukturwandel auch dort die wichtigen Themen, um einen nachhaltigen und effizienten Wandel erfolgreich zu gestalten.

Transformative Strukturpolitik im Steinkohlenrevier

Der Abbau der Steinkohle war für das Ruhrgebiet nicht nur ein Wirtschaftszweig. Mehrere Jahrhunderte prägte der Abbau der Steinkohle die Heimat und Identität der Menschen im Ruhrgebiet. Doch mit der Kohlekrise in den 1950er begann das Ende der deutschen Kohle. Durch die hohen Kosten, die bei dem Abbau anfielen, war die Kohle auf dem internationalen Markt nicht mehr wettbewerbsfähig. Immer mehr Steinkohle-Bergwerke mussten schließen. Die Politik unterstützte die Kohleförderung durch hohe Subventionen.

Mit dem Steinkohlefinanzierungsgesetz von 2007 wurde das Ende der finanziellen Unterstützung für 2018 festgelegt. Als letzte Zeche im Ruhrgebiet schloss 2018 das Bergwerk Prosper-Haniel in Bottrop ihre Türen. Im Ruhrgebiet sind diese Prozesse in den vergangenen Jahrzehnten bereits mit einem intensiven Strukturwandel einhergegangen.

Durch die Beendigung der Steinkohleverstromung bis 2038 fallen nicht nur eine bedeutende Wertschöpfung in der Region, sondern auch Tausende Arbeitsplätze weg. Das betrifft unter anderem die Standorte Duisburg, Gelsenkirchen, Herne, Hamm und den Kreis Unna. Durch das Investitionsgesetz Kohleregionen sollen diese Standorte durch Fördermittel unterstützt werden.

5-Standorte-Programm

Das 5-Standorte-Programm dient dem Ausgleich der Wertschöpfung in der Region sowie der Sicherung der Arbeitsplätze, die aufgrund der Beendigung der Steinkohleverstromung wegfallen. Durch langfristige Investitionen soll der Strukturwandel nachhaltig gestaltet werden, in den Projekten gibt es fünf Themenfelder:

  1. Nachhaltige und zielgerichtete Flächenentwicklung
  2. Intermodale und neue Mobilität
  3. Energie und Klimaschutz – integriert in die Wirtschaft
  4. Weiterentwicklung des Innovationssystems
  5. Wertschöpfungskette Bildung

Ein strategischer Beirat und der Strukturstärkungsrat begleiten diesen Prozess. Akteurinnen und Akteure aus wichtigen Bestandteilen der Wirtschaft, Politik, Institutionen, Wissenschaft und Gesellschaft sind in den Gremien vertreten.

Aus Projektskizzen und –anträgen muss die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsziele erkennbar sein.