Wasserversorgung und Trinkwasser
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Anforderungen an die Trinkwasserqualität
Die Qualität ist gut
Um Trinkwasser in entsprechender Qualität und Menge zur Verfügung stellen zu können, wurden von der Europäischen Union europaweit geltende Rechtsvorschriften erarbeitet, die in deutsches Recht umgesetzt wurden. Dies dient dem vorsorgenden Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Qualität des Trinkwassers in Nordrhein-Westfalen ist aus gesundheitlicher Sicht gut. Erweiterte Überwachungspflichten der Gesundheitsbehörden und umfassende Informationspflichten der Wasserversorgungsunternehmen tragen dazu bei. Vereinzelt kann es dennoch dazu kommen, dass Überschreitungen der zulässigen Höchstkonzentrationen festgestellt werden. Da eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit dann nicht auszuschließen ist, sieht die Trinkwasserverordnung hierzu eine Meldepflicht gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt vor. Dieses entscheidet dann, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Diese können vom Spülen der Leitung über die Desinfektion einzelner Anlagenteile bis hin zum Anwendungsverbot für die Versorgungsanlage reichen.
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Wasserschutzgebiete
Die dichte Besiedlung sowie die intensive industrielle und landwirtschaftliche Nutzung des Landes einerseits und die Anforderung an hygienisch einwandfreies Trinkwasser andererseits führen in Wassergewinnungsgebieten vielfach zu Nutzungskonflikten. Die Einzugsgebiete der Wassergewinnungsanlagen werden deshalb durch Wasserschutzgebiete vorsorgend geschützt. In Wasserschutzgebieten können durch Verordnung Verbote oder Genehmigungspflichten erlassen werden. Darüber hinaus bestehen in den meisten Trinkwassereinzugsgebieten langjährige Kooperationen zwischen den Wasserversorgern und Landwirten, bei denen gewässerschonende Landbaumaßnahmen eingesetzt werden, um gewässergefährdende Stoffeinträge wie Nitrat und Pflanzenschutzmittel zu vermeiden oder zu vermindern.
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