Licht
Noch zumutbar – oder schon schädlich?
Licht zählt zu den Immissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Um die Frage zu prüfen, ob eine Lichteinwirkung noch zumutbar oder aber als schädliche Umwelteinwirkungen anzusehen ist, wird in Nordrhein-Westfalen der Runderlass "Lichtimmissionen, Messungen, Beurteilung und Verminderung" des Umweltministeriums herangezogen. Dieser legt Immissionsrichtwerte für die maximal zulässige Raumaufhellung und Blendung fest. Die Richtwerte hängen ab von der Gebietsnutzung sowie vom Zeitpunkt und der Zeitdauer der Einwirkung.
Erste Ansprechpartnerin für Belästigungen durch Lichtimmissionen, die von privaten oder gewerblichen Beleuchtungsanlagen ausgehen, ist die Umweltschutzbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Licht-Messungen führt in Nordrhein-Westfalen das Landesumweltamt durch.
Weitere Informationen:
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Lichtimmissionen, Messung, Beurteilung und Verminderung - gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr vom 11.12.2014
- Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windkraftanlagen (WKA-Schattenwurfhinweise)
- LANUV-Info 42 "Künstliche Außenbeleuchtung – Tipps zur Vermeidung und Verminderung störender Lichtimmissionen" des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
- beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Lichtverschmutzung in Nordrhein-Westfalen
Durch die zunehmende Verbreitung moderner Lichtquellen kommt es zu einer fortschreitenden Aufhellung der dunklen Tageszeit. Auch die günstige Verfügbarkeit von Leuchtmitteln, z.B. in der LED-Technik, verführt mitunter zu einer unnötigen Überbeleuchtung. Der Einfluss des weiträumig wirksamen Streulichts in unserer Umwelt mit seinen verschiedenen Auswirkungen auf Mensch, Tier und Pflanzen wird oft als „Lichtverschmutzung“ bezeichnet.
Das Landesumweltamt hat auf der Basis verfügbarer Satelliten-Daten eine erste raumübergreifende Bestandsaufnahme zur Lichtverschmutzung in NRW durchgeführt. Die Lichtkarten ergeben einen ersten Überblick über die Lichtabstrahlung. Es zeigt sich, dass die Lichtverschmutzung weit über die eigentlich emittierenden Bereiche hinausreicht – vor allem in den Ballungsräumen, während sich besonders dunkle Gebiete hauptsächlich im Osten und im Süden des Landes zeigen.
Die Karten können dabei helfen, systematisch mögliche Potenziale zur künftigen Verminderung von unnötigen Lichtimmissionen, zur Optimierung von Beleuchtung oder Energieeinsparung sowie zum Auffinden geeigneter Orte für möglichst ungestörte Himmelsbeobachtungen vor Ort zu erschließen. Tipps zur Vermeidung und Verminderung störender Lichtimmissionen gibt die Broschüre des Landesumweltamtes „Künstliche Außenbeleuchtung“.
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