Abfall aus privaten Haushalten / ©Westend61 Premium/ Panthermedia.net
Wer macht was - Abfall
Abfälle aus privaten Haushalten sind nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen. Die Gewerbe- und Industrieabfallentsorgung ist in Nordrhein-Westfalen privatwirtschaftlich organisiert.
Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Das Umweltministerium verfolgt das Ziel, die Abfallwirtschaft zu einer umweltverträglichen Kreislaufwirtschaft weiter zu entwickeln. Im Rahmen einer Kreislaufwirtschaft nimmt die Rückgewinnung von Rohstoffen aus Abfällen selbstverständlich eine zentrale Rolle ein. Abfälle werden in Nordrhein-Westfalen also verstärkt als Rohstoff- und Energiequelle genutzt.
Öffentliche Träger
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind in NRW die Kommunen: das heißt, die Kreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden. Die Gemeinden sind für die Einsammlung von Abfällen im Kreisgebiet verantwortlich und der Kreis organisiert die weitere Entsorgung der Abfälle, also die Sortierung, Behandlung, Verwertung und Beseitigung. Die kreisfreien Städte sind sowohl für die Einsammlung als auch für die weitere Entsorgung der in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle zuständig. Zur Erfüllung dieser Aufgaben können sich die Kommunen auch privater Unternehmen bedienen.
Private Träger
Gewerbliche und industrielle Abfälle werden in Nordrhein-Westfalen in der Regel außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung entsorgt. Verantwortlich sind die jeweiligen Abfallerzeuger und –besitzer. Große Industrieunternehmen betreiben häufig eigene Anlagen, zum Bespiel Sonderabfallverbrennungsanlagen oder Deponien, um die in ihrer Produktion anfallenden Abfälle zu entsorgen. Andere Gewerbe- und Industrieunternehmen beauftragen überwiegend Abfallentsorgungsunternehmen mit der Verwertung oder Beseitigung der bei ihnen anfallenden Abfälle. Die Aufgabe des Staates, das heißt der zuständigen Umweltbehörden, ist es hier, die Einhaltung der Umweltanforderungen zu überwachen.
Besondere Regelungen für Produktabfälle
Besondere Regelungen gelten für Verpackungsabfälle, Batterien und Elektro- und
Elektronikaltgeräte. Für diese „Produktabfälle" werden deren Hersteller in die Pflicht genommen:
Elektronikaltgeräte. Für diese „Produktabfälle" werden deren Hersteller in die Pflicht genommen:
- Gebrauchte Verpackungen sind außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zu sammeln und zu verwerten. Die Kosten tragen die Hersteller von Verpackungen durch Lizenzgebühren an Duale Systeme oder durch Beteiligung an sogenannten Branchenlösungen.
- Zur Rücknahme gebrauchter Batterien sind Händler, die Batterien verkaufen, verpflichtet. Die Hersteller sind für die weitere Verwertung und Entsorgung verantwortlich.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: