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Wer macht was - Abfall

Abfall aus privaten Haushalten. Foto: Westend61 Premium/ Panthermedia.net

Wer macht was - Abfall

Abfälle aus privaten Haushalten sind nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen. Die Gewerbe- und Industrieabfallentsorgung ist in Nordrhein-Westfalen privatwirtschaftlich organisiert.

Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Das Umweltministerium verfolgt das Ziel, die Abfallwirtschaft zu einer umweltverträglichen Kreislaufwirtschaft weiter zu entwickeln. Im Rahmen einer Kreislaufwirtschaft nimmt die Rückgewinnung von Rohstoffen aus Abfällen selbstverständlich eine zentrale Rolle ein. Abfälle werden in Nordrhein-Westfalen  also verstärkt als Rohstoff- und Energiequelle genutzt.

Öffentliche Träger

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind in NRW die Kommunen: das heißt,  die Kreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden. Die Gemeinden sind für die Einsammlung von Abfällen im Kreisgebiet verantwortlich und der Kreis organisiert die weitere Entsorgung der Abfälle, also die Sortierung, Behandlung, Verwertung und Beseitigung. Die kreisfreien Städte sind sowohl für die Einsammlung als auch für die weitere Entsorgung der in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle zuständig. Zur Erfüllung dieser Aufgaben können sich die Kommunen auch privater Unternehmen bedienen.

Private Träger

Gewerbliche und industrielle Abfälle werden in Nordrhein-Westfalen in der Regel außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung entsorgt. Verantwortlich sind die jeweiligen Abfallerzeuger und –besitzer. Große Industrieunternehmen betreiben häufig eigene Anlagen,  zum Bespiel Sonderabfallverbrennungsanlagen oder Deponien, um die in ihrer Produktion anfallenden Abfälle zu entsorgen. Andere Gewerbe- und Industrieunternehmen beauftragen überwiegend Abfallentsorgungsunternehmen mit der Verwertung oder Beseitigung der bei ihnen anfallenden Abfälle.  Die Aufgabe des Staates, das heißt der zuständigen Umweltbehörden, ist es hier,  die Einhaltung der Umweltanforderungen zu überwachen.

Besondere Regelungen für Produktabfälle

Besondere Regelungen gelten für Verpackungsabfälle, Batterien und Elektro- und
Elektronikaltgeräte. Für diese „Produktabfälle" werden deren Hersteller in die Pflicht genommen:
  • Gebrauchte Verpackungen sind außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zu sammeln und zu verwerten. Die Kosten tragen die Hersteller von Verpackungen durch Lizenzgebühren an Duale Systeme oder durch Beteiligung an sogenannten Branchenlösungen.
  • Zur Rücknahme gebrauchter Batterien sind Händler, die Batterien verkaufen, verpflichtet. Die Hersteller sind für die weitere Verwertung und Entsorgung verantwortlich.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind für die Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten verantwortlich. Die Hersteller organisieren die Abholung bei den Kommunen und die weitere Verwertung und sonstige Behandlungen.