Radioaktivität
Vorkommen und Wirkung auf den Menschen
Radioaktivität ist die Eigenschaft bestimmter Atomkerne sich umzuwandeln und ionisierende Strahlung (Alpha-, Beta- oder Gammastrahlung) auszusenden.
Die ionisierende Strahlung wird umgangssprachlich auch als "radioaktive Strahlung" oder "Radioaktivität" bezeichnet.
- Man unterscheidet zwischen radioaktiven Stoffen, die natürlichen Ursprungs sind und seit Entstehung der Erde existieren (wie zum Beispiel Uran-238, Radon-222 oder Kalium-40) oder durch Einwirkung der ionisierenden Sonnenstrahlung entstehen, und
- Künstlicher Radioaktivität, die beispielsweise durch Kernspaltung in Kernkraftwerken und bei Kernwaffenversuchen sowie in Beschleunigern entsteht. Sie wird in Medizin, Technik und Forschung angewendet. Auch die Röntgenstrahlung in der Medizindiagnostik ist eine ionisierende Strahlung.
Ionisierende Strahlung kann, je nach Intensität und Dauer einer Bestrahlung, irreversible gesundheitliche Schäden verursachen. Die biologische Wirkung von natürlicher und künstlich erzeugter Strahlung ist dabei gleich.
Einmal freigesetzte radioaktive Stoffe können sich über große Entfernungen – auch von Kontinent zu Kontinent – auswirken und über die Nahrungskette weiter verbreitet werden. Die Strahlungsaktivität kann sich über sehr lange Zeiträume erstrecken, so dass sie noch nach Generationen nachweisbar ist.
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Belastung in Deutschland
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Überwachung der Umweltradioaktivität in Deutschland
Nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl 1986 wurde das Strahlenschutzvorsorgegesetz mit dem Ziel verabschiedet, die Erfassung und Bewertung der Radioaktivität in der Umwelt nach einheitlichen Kriterien durchzuführen. Im Falle eines Ereignisses, zum Beispiel eines Unfalls in einem Kernkraftwerk, sollen die Auswirkungen auf den Menschen und die radioaktive Belastung der Umwelt so gering wie möglich gehalten werden. Seit dem 10. Oktober 2017 wurde diese Zielsetzung in das Strahlenschutzgesetz überführt und das Strahlenschutzvorsorgegesetz aufgehoben. Die Aufgaben des Bundes und der Länder sind konkret geregelt:
Aufgabe des Bundes ist die Ermittlung der Radioaktivität
- in der Luft
- in Niederschlägen
- in Bundeswasserstraßen wie beispielsweise dem Rhein
- in Nord- und Ostsee
- sowie die Radioaktivitätsmessung 1 Meter über dem Boden (Ortsdosisleistung) mit dauerhaft aufgestellten Messeinrichtungen.
Die Federführung hat das Bundesumweltministerium. Dazu gehören auch die Entwicklung und Festlegung von Probenahme-, Mess- und Berechnungsverfahren sowie die Dokumentation und Bewertung der vom Bund und den Ländern übermittelten Messergebnisse. Zur datentechnischen Bewältigung dieser Aufgabe wurde das sog. Integrierte Mess- und Informationssystem (IMIS) aufgebaut.
Aufgabe der Länder ist die Ermittlung der Radioaktivität in
- Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Arzneimitteln,
- Futtermitteln,
- Trinkwasser, Grundwasser und den oberirdischen Gewässern mit Ausnahme der Bundeswasserstraßen,
- Abwässern, Klärschlamm und in Abfällen, sowie im Boden und in Pflanzen.
Regelung der Zuständigkeiten in Nordrhein-Westfalen
Zum Schutz von Mensch und Umwelt vor möglichen Gefahren durch ionisierende Strahlung hat der Gesetzgeber eine Reihe gesetzlicher Regelungen getroffen, für deren Umsetzung in Nordrhein-Westfalen folgende Ministerien und deren Behörden zuständig sind:
- Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie:
Atomaufsicht.
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales:
Strahlenschutz, zum Beispiel Umgang mit radioaktiven Stoffen in der Medizin und Technik, Schutz vor Radon.
- Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr:
Zuständig für die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt und für den Vollzug bestimmter Maßnahmen nach dem Strahlenschutzgesetz hinsichtlich Abfälle und Abwässer nach einem radiologischen Unfall.
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Überwachung der Umweltradioaktivität in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen werden im Rahmen eines Routinemessprogramms nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift "Integriertes Mess- und Informationssystem (IMIS)" jährlich rund 1.450 Proben auf Radioaktivität untersucht. Für die Untersuchung von Lebensmitteln werden Proben beim Erzeuger und bei Großhändlern genommen. Andere Proben werden direkt in der Umwelt gezogen.
Das NRW-Umweltministerium ist für die Koordinierung der Überwachung der Umweltradioaktivität in Nordrhein-Westfalen zuständig. Für die Messung vor Ort ist in jedem Regierungsbezirk eine amtliche Messstelle zuständig und zwar
- das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (für den Regierungsbezirk Köln),
- das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe in Detmold (für den Regierungsbezirk Detmold),
- der Landesbetrieb Mess - und Eichwesen Nordrhein-Westfalen, Betriebsstelle Eichamt Dortmund (für den Regierungsbezirk Arnsberg),
- das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf (für den Regierungsbezirk Düsseldorf) und
- das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe (für den Regierungsbezirk Münster).
Die ermittelten Messdaten werden an das Bundesamt für Strahlenschutz als Zentralstelle des Bundes für die Überwachung der Umweltradioaktivität übermittelt. Im nuklearen Ereignisfall erfolgt im Rahmen eines Intensivmessprogramms eine zeitliche und örtliche Verdichtung von Probenahme und Messung.
Das Bundesamt für Strahlenschutz unterhält zudem an rund 160 Standorten in Nordrhein-Westfalen stationäre Messstellen. Hier werden Messdaten der Gamma-Ortsdosisleistung (ODL) alle zwei Stunden abgerufen. Wenn also infolge eines Ereignisfalls Radioaktivität nach Nordrhein-Westfalen gelangt, wird dies durch das Netz der ODL-Messstellen festgestellt. Im Ereignisfall können die Daten alle zehn Minuten abgerufen werden. Bundesweit werden die Messergebnisse von insgesamt etwa 1.700 ODL-Messstellen gesammelt.
Im Falle eines Unfalls in einem Kernkraftwerk soll ein für ganz Deutschland koordiniertes Handeln dadurch gewährleistet werden, dass die Bewertung der ermittelten Daten nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift "Integriertes Mess- und Informationssystem (IMIS)" allein in den Händen des Bundesumweltministeriums liegt. Der Bund leitet aus den vorliegenden Daten entsprechende Maßnahmen und Empfehlungen ab.
Ergebnisse der amtlichen Messstellen in Nordrhein-Westfalen
Die Radioaktivitätsmessungen der fünf amtlichen Messstellen zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt zeigen, dass die in Nordrhein-Westfalen bei den Erzeugern entnommenen Lebens- und Futtermittel nur noch äußerst geringe Gehalte künstlicher Radioaktivität aufweisen, zum größten Teil unterhalb der Nachweisgrenze.
Bei Messungen bei Wildschweinen aus den Wäldern wird noch immer Radioaktivität nachgewiesen. Das liegt an der unterschiedlichen Beschaffenheit von Waldböden und landwirtschaftlich genutzten Flächen. Im Wald reichert sich das noch aus dem Reaktorunfall in Tschernobyl stammende radioaktive Cäsium in der Humusschicht an und kann so in Pilze und Pflanzen des Waldes gelangen. Wildschweine graben bei der Nahrungssuche mitunter tiefer im Boden liegende Pilze und Wurzeln aus. Darauf ist die radioaktive Belastung der Tiere zurückzuführen. Auf landwirtschaftlichen Flächen wird das Cäsium dagegen durch die Bearbeitung und Düngung des Bodens fest an Bodenbestandteile gebunden und steht damit den Wurzeln praktisch nicht mehr zur Verfügung.
Die Messergebnisse der Radioaktivitätsüberwachung der Umwelt in Nordrhein-Westfalen werden in den Jahresberichten der Landesmessstellen anschaulich dargestellt.
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